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Aus der Geheimhaltungspflicht wird Informationspflicht: Das Amtsgeheimnis wird abgeschafft.

Foto: APA/Eggenberger

Wien – Das Informationsfreiheitsgesetz wird heute, Dienstag, im Ministerrat präsentiert: Das Gesetz soll Verfassungsrang erhalten, die Einhaltung wird vom Verfassungsgerichtshof kontrolliert.

Geht es nach der Regierung, soll Geheimhaltung eine Ausnahme werden. Alle Staatsorganisationen haben die Pflicht, Informationen von öffentlichem Interesse zugänglich zu machen. Bürger können bei den zuständigen Behörden ein Informationsbegehren stellen, bei Nichteinhaltung geht es an den Verwaltungsgerichtshof weiter und wird vom Verfassungsgerichtshof kontrolliert.

Pflicht zur aktiven Information

"Eine Pflicht zur aktiven Information über Inhalte von allgemeinem Interesse soll auf Bundes- und auf Landesebene für alle Organe der Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, Rechnungshof sowie Volksanwaltschaft und entsprechende Landeseinrichtungen gelten", heißt es im Text, der vor dem Ministerrat verteilt wurde.

Das Gesetz, für das eine Zweidrittelmehrheit im Parlament benötigt wird, soll am 1.1.2016 in Kraft treten. Bisher gab es keine umfassende Auskunftspflicht des Staates.

Landesverteidigung, nationale Sicherheit oder außen- und europapolitische Inhalte sind von der Regelung ausgenommen. (mte, nw, derStandard.at, 2.12.2014)