Wien – Die Volksanwaltschaft muss weiter auf eine Ausweitung ihrer Kompetenzen auf staatsnahe Unternehmen warten. In einer Sitzung des Volksanwaltschaftsausschusses am Donnerstag plädierten zwar alle Fraktionen grundsätzlich dafür. Ein FPÖ-Grün-NEOS-Antrag wurde aber dennoch vertagt, SPÖ und ÖVP wollen das Thema im Verfassungsausschuss weiter behandeln.

Die Volksanwälte wollen auch bei ausgelagerten Rechtsträgern der öffentlichen Hand – wie Bundesimmobiliengesellschaft, Verbund oder ÖBB – Bürgerbeschwerden über Missstände nachgehen können. FPÖ, Grüne und NEOS gossen dies in einen Antrag, der auch die nötige Verfassungsänderung enthält.

Die SPÖ hatte jedoch Bedenken, weil ausgelagerte Unternehmen teilweise im freien Wettbewerb stünden und durch zusätzliche Kontrollen Nachteile am Markt hätten. Intensive Verhandlungen seien also nötig, befand Johann Hell und beantragte die Vertagung. Die ÖVP-Abgeordnete Maria Fekter befüchtet zwar keine Wettbewerbsnachteile, weil viele der betroffenen Unternehmen nicht in privatwirtschaftlicher Konkurrenz stünden. Aber auch sie war für eine Vertagung, weil sie eigentlich den Verfassungsausschuss für zuständig hält.

Die Koalitionsparteien versicherten laut Parlamentskorrespondenz, sich im Sinn der Bürger für die Kompetenzausweitung einzusetzen; man werde in Abstimmung mit dem Verfassungsausschuss schon zu einer Lösung kommen. (APA, 28.11.2014)