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BayernLB-Chef Werner Schmidt: Verschlechterungen der Bilanzen erst mit der Finanzkrise.

Foto: apa/Andreas Gebert

Zwischen Hypo und BayernLB fliegen zwar die Fetzen, im Landgericht München ging es am Donnerstag dennoch gesittet zu. Es geht ja um 2,3 Milliarden Euro an Krediten, die die Österreicher nicht zurückzahlen wollen. Es handelt sich um die gleichen Refinanzierungen, die die BayernLB nun auch im Zusammenhang mit dem Verkauf der Hypo Südosteuropa beansprucht.

Unbeschadet des unfreundlichen Akts der Bayern wurde unter dem Vorsitz der Richterin Gesa Lutz erörtert, ob die Hypo schon unter bayerischer Regentschaft im Laufe der Jahre 2007 bis Ende 2009 faktisch pleite war. Wäre das der Fall, würde das die Hypo-Argumentation stärken, wonach die Kredite der Bayern als Eigenkapitalersatz zu qualifizieren und damit nicht zurückzuzahlen wären.

Verschlechterung erst mit Finanzkrise

Doch die Zeugen taten der österreichischen Beklagten den Gefallen nicht. Umfassend und schwer verständlich gab der im breiten Schwäbisch dozierende frühere BayernLB-Chef Werner Schmidt zu Protokoll, dass die Bilanzen richtig gewesen und die Verschlechterungen erst mit der Finanzkrise eingetreten seien.

Schmidt, der im Zusammenhang mit dem Einstieg der Bayern bei der Hypo bereits wegen Bestechung verurteilt worden ist, berief sich auf die zahlreichen von München initiierten Schritte zur Verbesserung der Prozesse und zur Rekapitalisierung. Diese sei Ende 2007 mit 700 Millionen Euro auch deutlich höher ausgefallen als von der Notenbank und Finanzmarktaufsicht verlangt. Ob ihm die Kreditlinien der Hypo an ihre Leasingtöchter im Volumen von 5,5 Milliarden Euro nicht auffällig vorkamen, wollten die Vertreter der mittlerweile in der Heta Asset Resolution aufgegangenen Ex-Bank wissen. Dazu Schmidt: Nicht das Ausmaß der Kredite, sondern der Wert der finanzierten Aktiva sei bedeutsam, meinte er. Zudem hätte man ja ohnehin für die Töchter gehaftet, weshalb die Kreditlinien nicht im Vordergrund standen. Generell seien nach dem Bayern-Einstieg im Vergleich zu den österreichischen höhere deutsche Standards bei der Rechnungslegung eingeführt.

Etwas kontroversieller wurde es dann doch noch, als die Hypo-Anwälte Protokolle einer kritischen Beteiligung vorlegten, zu der Schmidt damals zusätzliche Informationen zu Ergebnis, Buchwert usw. nachgefordert hatte. Ob das nicht darauf schließen lasse, dass er unzureichend informiert wurde? Schmidt verneinte: Das zeige ja gerade, dass Informationen vorgelegt worden seien. Hypo-Anwalt Daniel Busse kommentierte das so: "Diese Interpretation haben Sie exklusiv."

Pröll in der Karibik

Danach kam Schmidts Nachfolger Michael Kemmer zu Wort. Er betonte, dass er keinen Anlass sah, am Vorstand vorbei Maßnahmen einzuleiten. "Da gab es nichts, wo ich mir gedacht habe: um Gottes willen."

Allerdings räumte Kemmer ein, dass ein- oder zweimal die Risikovorsorgen "sprunghaft angestiegen" seien, vor allem bei einer Sitzung im Herbst 2008 in Belgrad. "Da haben die Alarmglocken geläutet. Das Urvertrauen war etwas erschüttert." Der heutige Chef des deutschen Bankenverbands meinte, dass auch die 2009 beauftragte Sonderprüfung der Leasinggeschäfte auf Betrug und das Asset Screening Zeichen gestiegener Sensibilität im Aufsichtsrat gewesen seien.

Kemmer wurde auch zur Notverstaatlichung Ende 2009 befragt. Auf die bewegte man sich im Dezember zu, weil der Verwaltungsrat der BayernLB weitere Kapitalmaßnahmen bei der Hypo ablehnte. Der Prozess gestaltete sich laut Kemmer mühsam, der damalige Finanzminister Josef Pröll sei zum 25. Hochzeitstag zwei Wochen in die Karibik geflogen, "während wir um das Überleben der Bank gekämpft haben". (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 27.11.2014)