Laut Höchstgericht müssen die gesammelten Daten entfernt werden. Ob das geschieht, ist unklar.

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Seit dem 1. Juli ist die Vorratsdatenspeicherung in Österreich Geschichte: Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) alle Regelungen der umstrittenen Maßnahme als "verfassungswidrig" aufgehoben hatte, dürfen keine Daten mehr gespeichert werden. Zusätzlich müssen alle bisher gesammelten Daten gelöscht werden. Ob das tatsächlich passiert ist, ist allerdings unklar.

Keine Zweifel und auch keine Überprüfung

Denn die zuständige Datenschutzbehörde bestätigt im Gespräch mit dem STANDARD, dass sie nicht bei Telekom- und Internetunternehmen geprüft habe, ob die Daten tatsächlich und nachhaltig gelöscht wurden. "Wir haben daran aber keine Zweifel", so ein Sprecher. Eine "anlasslose Überprüfung" durch die Datenschutzbehörde ist nicht vorgesehen. Nationalrat Niko Alm (Neos) nennt diesen Zustand eine "paradoxe Situation", die schnell behoben werden soll. Er will dazu in der kommenden Nationalratssitzung einen entsprechenden Antrag einbringen.

Auch das verantwortliche Infrastrukturministerium kann nicht sagen, ob die Daten gelöscht wurden. Dies sei eben Aufgabe der Datenschutzbehörde, heißt es dazu in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, die Alm einbrachte. Selbst habe man die rund 140 datenspeichernden Telekom- und Internetunternehmen per Brief über das Ende der Datensammlung informiert.

"Wir gehen daher davon aus, dass die Löschung der Daten längst abgeschlossen ist"

"Die Provider haben die Vorratsdatenspeicherung immer abgelehnt und das VfGH-Urteil durch die Bank geradezu euphorisch aufgenommen. Wir gehen daher davon aus, dass die Löschung der Daten längst abgeschlossen ist", sagt Maximilian Schubert vom heimischen Providerverband ISPA.

Erfolgreich gegen Diebe und Stalker

Die Vorratsdatenspeicherung war am 1. April 2012 in Kraft getreten. Sie verpflichtete Netzbetreiber, Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate zu speichern und bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Erklärtes Ziel: die Verhinderung von Terroranschlägen.

Allerdings gab es Zweifel an ihrer Wirksamkeit. Denn die Justiz hat zwar im Vorjahr 354-mal auf Vorratsdaten der Österreicher zugegriffen, aber keine Abfrage erfolgte wegen des Verdachts einer terroristischen Vereinigung.

So funktionierte die Vorratsdatenspeicherung.

Die 354 Zugriffe im Kalenderjahr 2013 sind etwas mehr als im Jahr davor (326 Anordnungen). 227 Fälle konnten 2013 abgeschlossen werden, wobei in 105 Fällen die Maßnahme zur Aufklärung der Straftat beitrug, in mehr als der Hälfte der Fälle (122) aber kein Beitrag zur Aufklärung geleistet wurde. Die meisten Abfragen - insgesamt 113 - erfolgten wegen Diebstahls, 59 Abfragen gab es wegen Drogendelikten und 52 wegen Raubs. In den weiteren Fällen ging es um Delikte wie beharrliche Verfolgung, Betrug und gefährliche Drohung.

Pläne für eine neue Vorratsdatenspeicherung

Dennoch halten Innen- und Justizministerium weiterhin an der Vorratsdatenspeicherung fest. Sie wollen eine verfassungskonforme Nachfolgeregelung formulieren. Auch in anderen EU-Staaten drängen Sicherheitsbehörden auf eine Vorratsdatenspeicherung, etwa in Deutschland. (Markus Sulzbacher, DER STANDARD, 27.11.2014)