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Befruchtung von Eizellen im Labor: Die Vorstellung bringt konservative Kreise in Rage. "Die Diskussion ist fast fundamentalistisch", sagt Gynäkologe Egarter

Foto: apa

Wien - Die drei Gesellschaften für In-Vitro-Fertilisation (IVF) in Österreich fordern die Ausweitung des Entwurfs für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz. So soll auch alleinstehenden Frauen die Samenspende offenstehen, das Höchstalter für die Empfängerin einer Eizellenspende auf 50 Jahre angehoben werden und das "Social Egg Freezing" ermöglicht werden.

Kritikpunkte an ansonsten begrüßenswertem Entwurf

"Wir sind außerordentlich froh darüber, dass es einen unserer Ansicht nach sehr liberalen Entwurf gibt, es gibt aber auch Kritikpunkte", sagte Wolfgang Urdl, Präsident der Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Die Gesetzesvorlage sieht etwa die Möglichkeit von Samenspenden für lesbische Paare, Eizellenspenden sowie in bestimmten Fällen von Präimplantationsdiagnostik (PID; die Untersuchung der befruchteten Eizelle vor Einpflanzung) vor.

"Was wir völlig vermissen, ist die Möglichkeit, die Fortpflanzungsmedizin für alleinstehende Frauen zu öffnen", kritisierte Urdl. Zudem sei die Altersbeschränkung für die Empfängerin einer Eizellenspende auf 45 Jahre "willkürlich", meinte er und forderte die Anhebung auf 50 Jahre, was der natürlichen gebärfähigen Altersgrenze entspreche. Außerdem seien die Rahmenbedingungen für die Eizellenspende sehr restriktiv, da diese nicht anonym und lediglich mit einer Aufwandsentschädigung verbunden gestattet ist.

Georg Freude, Präsident der IVF-Gesellschaft, plädierte für die Freigabe des sogenannten "Social Egg Freezing". Im Gegensatz zu Österreich dürfen in Deutschland auch bei nicht-medizinischer Indikation Eizellen unbefristet gelagert werden. Freude sprach sich außerdem für die Zulassung "der freiwilligen Spende von Embryonen", die bei der IVF übrig bleiben, im Rahmen einer Frühadoption aus.

Thema PID

Für Änderungen bei der PID plädierte Christian Egarter, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sterilität, Fertilität und Endokrinologie und Mitglied der Bioethikkomission. Nach drei erfolglosen IVF-Versuchen oder drei Fehlgeburten soll laut Entwurf ein in künstlicher Befruchtung erzeugter Embryo vor der Einpflanzung in die Mutter auf Lebensfähigkeit untersucht werden dürfen.

Auch zur Verhinderung schwerer, nicht behandelbarer Krankheiten soll PID erlaubt werden - wenn nachgewiesen das Risiko besteht, dass das Kind schwerste Hirnschäden oder dauerhaft schwerste Schmerzen hätte oder nur mit intensiver medizinischer Unterstützung überleben würde. Diese Schwelle sieht Egarter als zu hoch an. Bis 1. Dezember werde die Bioethikkommission eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben, kündigte Egarter an. (APA, derStandard.at, 25. 11. 2014)