Telekom-Affäre, Grasser, Meinl, Glücksspiel, Eurofighter, Behördenfunk: Die Aufzählung einiger brisanter Fälle, mit denen sich die Staatsanwaltschaften derzeit auseinandersetzen, zeigt schon die Dimensionen auf. Es geht um sogenannte clamorose Causen, die unter besonderer öffentlicher Beobachtung stehen. Fälle, die mehr als ein schiefes Licht auf die moralische Verfassung der Republik und ihrer Würdenträger werfen.

Unter diesem Gesichtspunkt wurde die Entscheidung von Wolfgang Brandstetter über den Umgang mit dem Weisungsrecht mit besonderem Interesse verfolgt. Der Justizminister hält nun am provisorischen Weisenrat fest, der Empfehlungen für den Ressortchef ausarbeitet. Damit kann die eine oder andere Verbesserung verbunden sein. Gemessen an den gewaltigen Defiziten in der Korruptionsbekämpfung, muss die Aktion aber als Fehltritt bezeichnet werden.

Das beginnt schon bei der Frage, womit sich der Weisenrat befassen wird. Nicht auf seiner Agenda steht beispielsweise eine Empfehlung für Fälle, in denen der Minister dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft folgt. Das war beispielsweise bei der Einstellung der Verfahren gegen Walter Meischberger und Ernst Karl Plech in den Affären Nordbergstraße und City Tower der Fall. Eine - auch für die Öffentlichkeit ersichtliche ("Was war mei Leistung?") - noch so bestechende Faktenlage reichte nicht für eine Anklage.

Dass der von der ÖVP bestellte Minister einen wichtigen Akteur vor seiner Amtszeit rechtsfreundlich vertreten hat, spielte keine Rolle. Hier von einer "Anscheinproblematik" zu sprechen stellt eine ziemliche Untertreibung dar. Brandstetter ist schlichtweg befangen, und der Beirat kommt dennoch nicht zum Zug.

Nicht nur in diesen Fällen ist die Reduktion der Berichtspflichten zwar grundsätzlich richtig, in der Realität aber Augenauswischerei. Das Justizministerium wird in vorauseilendem Gehorsam über jeden Schritt der Anklagebehörden informiert, wenn die Causen politisch heikel sind. Die Strafrechtssektion steht nicht gerade im Ruf, sich aus der Arbeit der Staatsanwaltschaften herauszuhalten. Da bedarf es ohnehin keiner Weisung. Wer in der Justiz nicht auf dem Abstellgleis landen will, wird wissen, was zu tun ist.

Brandstetter hat u. a. Rudolf Fischer, Tilo Berlin, Werner Faymann, Karl Petrikovics und Rachat Alijew verteidigt und taucht auch in der Causa Buwog auf. Das ist für einen Strafverteidiger normal - für einen Justizminister nicht. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 22.11.2014)