Gilt nicht für alle Radfahrer.

Foto: Heribert Corn

Schwachsinn? Ja. Aber halt Gesetz: Weil der Gesetzgeber Rennräder pauschal von der Radwegbenützungspflicht befreit, fahre ich auch mit Anzug und Krawatte dort, wo es opportun - weil praktischer, schneller und sicherer - scheint, auf der Fahrbahn: Irgendwer hat da den Rechtsweg beschritten. Und kam mit "Radfahren ist immer Training" durch.

Angeblich: Wenn ein Polizist den anderen bei einer Kontrolle dementsprechend belehrt, habe ich - als Nutznießer - dazu keine Meinung.

Rennräder sind vor der StVO eben die gleicheren Tiere - solange sie aussehen wie Rennräder aus den 70er-Jahren: Der Hipster in Ausgehmontur darf auf dem Retro-Bike lichtlos auf dem Gürtel auf die Fahrbahn. Der Triathlet mit dem Aero-Aufleger-Lenker soll mit zehn km/h über Radwegquerungen parallel zu Vorrangstraßen schleichen.

Der Wunsch lebt

Gut: Radklubausweis und Trainingsplan verlangt heute kein Cop mehr. Aber der Wunsch nach rennradfreien Straßen lebt: Dank einer in den Lenkervorbau eingebauten weißen und ans Sattelrohr geklippsten roten LED erklärte ein Beamter jüngst mein 6,3-Kilo-Drei-Fantastilliarden-Euro-Beinaheprofibike (bei einer "echten" Trainingsfahrt) zum "Nicht-Rennrad" - und zückte den Rechnungsblock. Seine Kollegin rettete mich: "Kollege, geht's noch?"

Es geht aber auch andersrum: Auf dem Ring-Radweg rollend, wurden ein Freund und ich von einem Transistorradio-am-Lenker-Biker beunflatet: "Oa...lecha! Es hobts am Radlweg nix valuan: A Rennradl muaß auf d' Stroß'n. Putzts eich, es G'schissanen!" (Thomas Rottenberg, DER STANDARD, 21.11.2014)