Eine besonders kluge Idee war die im Vorjahr von der EU beschlossene Deckelung der Boni-Zahlungen für Banker nicht. Weder ist klar, dass exzessive Prämien die Weltfinanzkrise mitverursacht haben, noch ist zu erwarten, dass die Boni-Regelung die Einkünfte für Bankmanager zu reduzieren hilft. Wie auch der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinem Schlussantrag feststellt, wird das Gesamtentgelt in der Branche dadurch nicht gedeckelt. Schließlich kann jede Bank das Grundgehalt anheben. Und viele haben das schon getan.

Aber um den Sinn dieser recht populistischen Maßnahme geht es im Verfahren vor dem EuGH nicht, sondern um die Rechtmäßigkeit. Und da sind sich die meisten Juristen einig, dass die EU das darf. Die britische Klage gegen die Deckelung hatte von Anfang an wenig Chancen auf Erfolg; und diese sind nach der Stellungnahme des Generalanwalts, der die Richter meist folgen, weiter gesunken.

London hat die Schlacht schon beim EU-Beschluss 2013 verloren. Und damals ging es weniger um rationale Argumente als um politische Signale. Mit ihrer ständigen Blockierhaltung hat die Regierung Cameron den EU-Partnern damals keinen Grund gegeben, die handfesten britischen Interessen besonders zu berücksichtigen.

Die britische Isolationspolitik hat diesen Konflikt mitverursacht. Leider ist zu befürchten, dass das EuGH-Urteil gerade diese Isolation noch weiter verstärken wird. (Eric Frey, DER STANDARD, 21.11.2014)