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Finanzgewerkschafer Bayer sieht immer höhere Belastungen für die Mitarbeiter

Foto: APA/Hochmuth

Wien - Der Chef der Beamtengewerkschaft GÖD, Fritz Neugebauer, wirft dem Bund vor, dass er viel Steuergeld gar nicht einhebe: "Die 'gelöschten Abgaben', also Steuern, die abgeschrieben und nicht mehr bezahlt werden müssen, stiegen um 18 Prozent von 426 auf 506 Millionen Euro. Diese Summe ist - etwa nach einem Konkurs - für den Staat für immer verloren."

Schuld daran sei, dass die Finanzbehörde zu wenig Personal habe, um die fälligen Steuern (die vollstreckbaren Steueraußenstände sind im heurigen Jahr von 1,8 auf 2,3 Milliarden Euro gestiegen) auch wirklich einzutreiben. Das Geld liege auf der Straße, werde aber nicht aufgehoben.

Herbert Bayer, Vorsitzender des Zentralausschusses im Finanzministerium erläutert dem Standard: "Wir haben zwar erreicht, dass der Aufnahmestopp heuer endlich aufgehoben wurde - gleichzeitig werden unsere Kolleginnen und Kollegen mit immer neuen Aufgaben belastet."

42.000 Anfragen wegen Familienbeihilfe

So hat die Regierung heuer beschlossen, dass die Familienbeihilfe statt jeden zweiten Monat monatlich ausbezahlt wird. Das wurde aber von vielen Eltern nicht als die beabsichtigte Entlastung gesehen, im Gegenteil: "Die haben gesehen: 'Hoppla, da steht plötzlich ein kleinerer Betrag als gewohnt!' - und haben beim Finanzamt angerufen. Allein deswegen haben wir 42.000 Anrufe zu bewältigen gehabt. Wenn jeder nur drei Minuten gedauert hat, war das eine riesige Belastung."

Insgesamt gelte, dass das Steuerrecht viel zu kompliziert sei - was für die Bürger ebenso wie für die Bediensteten der Finanzämter zu unnötigem Aufwand führe, erklärt Bayer - und nennt als Beispiel den Pendlereuro. Die Berechnung der Pendlerpauschale sei zu schwierig und führe zu einem Streit um winzige Beträge. Ähnlich aufwändig sei die im Zuge des Konsolidierungspakets 2012 eingeführte Immobilienertragssteuer, zu der es inzwischen hunderte Seiten Erlässe gibt.

Steuerbuch immer dicker - aber nicht klarer

Heinrich Treer, ehemaliger Leiter der Steuerrechtssektion erhob im Auftrag der Gewerkschaft, dass das "Steuerbuch", das Bürger über die Arbeitnehmerveranlagung informiert, bei seinem ersten Erscheinen im Jahr 1993 noch mit 45 Seiten ausgekommen ist - und das reichte auch, um die Familienbeihilfe erschöpfend zu erklären. In den folgenden Jahren fiel zwar das Kapitel über Familienbeihilfen weg, dafür wuchs der Umfang des Steuerbuches kontinuierlich: Seiten waren es im Jahr 2000, 135 im Jahr 2010, aktuell sind es 160. (Conrad Seidl, DER STANDARD, 19.11.2014)