Eisenstadt, Wien - Das mit 1. Jänner 2015 in Kraft tretende neue Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte sorgt weiter für Unruhe: Aufgrund der reduzierten Nachtdienste und Überstunden warnt die Wiener Ärztekammer vor Gehaltseinbußen und fordert 30 Prozent mehr Grundgehalt. Jetzt ist für Dienstag eine Betriebsversammlung im Wiener AKH geplant, wie ein Sprecher der Kammer bestätigte.

Dort sollen weitere Maßnahmen besprochen werden, denn vor allem der Rektor der MedUni Wien, Wolfgang Schütz, hatte sich zu Beginn der Diskussion eher zurückhaltend gezeigt. Erst vor wenigen Tagen hatte er allerdings bekannt gegeben, eine Arbeitsgruppe einsetzen zu wollen, die die Auswirkungen des neuen Gesetzes prüfen soll. Die durch den Betriebsrat organisierte Betriebsversammlung sei jedoch schon vorher angesetzt gewesen, hieß es.

Grundsätzlich ist im Ärztearbeitszeitgesetz eine Reduktion der Arbeitszeiten von maximal 72 auf 48 Stunden pro Woche vorgesehen. Eine Opt-Out-Regelung, die von jedem Arzt einzeln unterschrieben werden muss, erlaubt allerdings die stufenweise Verringerung bis 2021. Solange die Grundgehälter nicht erhöht werden, rät die Ärztekammer davon ab, die Option in Anspruch zu nehmen.

Burgenland verspricht: Kein Reallohnverlust

Spitalsärzte im Burgenland sind vom Reallohnverlust, den die Änderung der Ruhezeitenanordnung mit sich bringt, nicht betroffen: In einer Übergangsphase erhalten die Ärzte weiterhin den selben Lohn, teilte Gesundheitslandesrat Peter Rezar (SPÖ) am Montag in Eisenstadt mit. Die Gehaltsverhandlungen starten im Dezember und sollen bis Mitte nächsten Jahres abgeschlossen sein.

Wochenarbeitszeit

Die größten Probleme in Hinblick auf die geplante Änderung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetztes (KAAZG) (beinhaltet die Herabsenkung der wöchentlichen Ärztearbeitszeit bis zum Jahr 2020, Anm.) seien die durchschnittlich mögliche Wochenarbeitszeit von 60 Stunden, die dem EU-Recht widerspricht und die Ausgleichsruhezeit für verlängerte Dienst, die nun sofort genommen werden müsse, erläuterte Rezar. Diese beiden Probleme seien im Zentrum der von der KRAGES Geschäftsführung geleiteten Sondierungsgespräche mit der Ärztekammer und der Personalvertretung gestanden. Dabei sei ein Maßnahmenkatalog erarbeitet worden, der vor wenigen Tagen vom Eigentümer genehmigt worden sei.

Lösung auch in Kärnten am Tisch

Auch in Kärnten ist ein Lösungsvorschlag am Tisch. Die Ärzte bekommen ab Jänner 2015 durchschnittlich 15 Prozent höhere Grundgehälter, eine zuvor angedachte Verteilung der Erhöhung auf mehrere Jahre mit entfallender Valorisierung ist nicht mehr vorgesehen. Arnold Auer, Chef des Zentralbetriebsrats der Landeskrankenhäuser, will die Ärzte am Freitag abstimmen lassen.

Das Volumen des Kompromissvorschlags liegt laut einer Aussendung des Landes erneut bei 13,5 Millionen Euro. Wenn alle Grundgehälter prozentuell gleich stark angehoben werden, brächte das jedem Arzt durchschnittlich rund 11.000 Euro brutto jährlich mehr. Es wird aber noch Verhandlungen darüber geben, ob nicht einzelne Gruppen, etwa die jungen Ärzte oder die Oberärzte besonders profitieren sollen. Die Möglichkeit zu uneingeschränkten Nebenbeschäftigungen soll es nicht geben.

Dem Vorschlag müssen nun neben den Ärzten und ihren Vertretern selbst noch Regierung und Landtag zustimmen. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ), in der Regierung für Personalagenden zuständig, sagte, das Land gehe mit diesem Angebot nun an das "äußerst Mögliche" und verwies auf die "enormen budgetären Herausforderungen" Kärntens. "In Zeiten, wo alle sparen müssen, darf niemand mit unmöglichen Forderungen überfordert werden. Hier gilt es, auch aus Rücksicht auf die für alle Erhöhungen aufkommenden Steuerzahler, das notwendige Augenmaß walten zu lassen", so Kaiser. (APA, 17.11.2014)