Wie oft wurde Wolfgang Schüssel in den Medien als Schweigekanzler tituliert? Gegen diesen Anwurf gilt es Schüssel nun zu schützen: Nein, der einstige Regierungschef der schwarzblauen Koalition ist keineswegs so still, wie viele meinen. Zugegeben; von ihm war kaum irgendetwas zu hören, wenn es darum ging, die rassistischen Ausritte von Jörg Haider zu kommentieren. Sehr leise wirkte Wolfgang Schüssel auch, als etwa der Justizminister seiner Regierung, Dieter Böhmdorfer, im Jahr 2000 meinte, "sicherlich verfolgenswert" sei die Idee, über Volksvertreter, die gegen die Interessen des Staates verstoßen, sollten juristische Sanktionen verhängt werden. Aber sein Auftritt als Zeuge im Gerichtsverfahren gegen Peter Westenthaler straft alle jene Lügen, die ihn deshalb als politisches Vorbild diskreter Zurückhaltung sehen wollen.

Was Schüssel von der Justiz hält

Schüssel machte schnell klar, wie wenig er von dem ganzen Strafprozess gegen Westenthaler wegen schweren Betrugs und Untreue hält. Nicht nur verteidigte er die Jugendförderung des Bundes für die Fußball-Bundesliga in Höhe von einer Million Euro, die - so die Anklage - zur Tilgung einer Drittschuldnerklage zweckwidrig verwendet worden sein soll. Nein, der Zeuge Schüssel meinte: "Der mehrtägige Prozess kostet mehr als die ganze Förderung, um die es hier geht". Richter Wolfgang Etl betonte daraufhin: "So ist das in einem Rechtsstaat, wir können ja nicht die Tätigkeit einstellen."

Offenkundig ist, was Schüssel von der Staatsanwaltschaft und von der Justiz hält. Schon ehe er - der Zeuge - die Sinnhaftigkeit des Verfahrens schlechthin bezweifelte, fuhr er dem Richter über den Mund. Als der Richter wissen wollte, ob es nicht merkwürdig sei, die Fördermillion per Budgetüberschreitungsgesetz beschlossen zu haben, war es Schüssel, der ausführte, so werde auch nach einer Hochwasserkatastrophe vorgegangen. Der Richter fragte deshalb - durchaus folgerichtig - nach: "Sie sehen also den Zustand des österreichischen Fußballs im Jahr 2003 so wie eine Hochwasserkatastrophe?" Daraufhin maßregelte Schüssel den Vorsitzenden wie einen kleinen Schuljungen: "Diese Scherze verbitte ich mir." Den Verteidiger des Zweitangeklagten Michael Dohr, pflaumte Schüssel an: "Darf ich fragen, wer Sie sind?" Und dann kommentierte er Michael Dohrs Fragen auch noch: "Was soll das? Is' des a Interview?"

Was frappiert, ist die Arroganz, ja, die Verachtung, die ein Staatsmann der Republik gegenüber der Justiz und dem Rechtsstaat an den Tag legt. Der Richter ließ sich von Schüssels Bemerkungen nicht beirren, doch ich frage mich, hätte ein anderer Zeuge, der nie Kanzler war, ebenfalls die Gelegenheit erhalten, so freimütig Kritik an dem Verfahren zu üben. Was, wenn etwa ich als Zeuge einen Richter anzufauchen wagte, einen Juristen über den Mund fahren wollte und ihn dann anginge, ob das jetzt 'leicht ein Interview sei? Würde ich nicht zurechtgewiesen werden, wenn ich erklärte, wie unnötig ich den ganzen Prozess fände? Ich bin ja kein Jurist, doch ich könnte mir vorstellen, jeder normale Staatsbürger wäre bald verwarnt worden, bei Fortsetzung dieses Verhaltens wegen Missachtung des Gerichts zur Verantwortung gezogen zu werden.

Ein Politikum

Was bei einem normalen Staatsbürger nur ein individuelles Vergehen wäre, ist indes bei Wolfgang Schüssel ein Politikum. Er will nicht verstehen, welchen Sinn es hat, die Unklarheiten, die aus seiner Ära stammen durch die Justiz zu durchleuchten. Er begreift nicht, wem die Mehrkosten für den Steuerzahler im Grunde anzulasten sind. Nicht die Staatsanwälte, sondern seine einstigen Regierungsmitglieder sind dafür verantwortlich, wenn so manchen Ungereimtheiten der schwarzblauen Ära nachgegangen werden muss.

Der Kanzler offenbarte vor Gericht jene Geisteshaltung und schwarzblaue Ignoranz, der wir letztlich die Buwog-Affäre, die Eurofighter-Affäre und die Telekom-Affäre verdanken. Ist es ein Wunder, wenn so viele Minister der Kabinette Schüssels nun vor dem Kadi stehen? Schüssel jedenfalls machte klar, für ihn beginnt der Skandal erst dort, wo er juristisch aufgearbeitet wird.

Nein, Wolfgang Schüssel war wohl kaum ein Schweigekanzler, wenn es darum ging, Verstöße gegen den Rechtsstaat zu beschönigen. Es geht nicht um eine Lappalie. Peter Westenthaler - der 2009 übrigens wegen Falschaussage zu sechs Monaten bedingter Haft rechtskräftig verurteilt wurde, wobei ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" aus verfahrensökonomischen Gründen eingestellt wurde -, mag womöglich zu Unrecht angeklagt sein, und wie das Amen nach kirchlichem Gebet muss ja hierzulande nach Ausführungen über juristische Verwicklungen schwarzblauer Regierungsmitglieder die sattsam bekannte Formel folgen, es gelte die Unschuldsvermutung.

Von Berlusconi bis Putin

Für Wolfgang Schüssel jedoch kann sie nicht gelten: Es ist kein Zufall, wenn Schüssel einst Silvio Berlusconi lobte, wenn er sich vor zwei Jahren für Viktor Orbán zu erwärmen wusste, wenn er erst vor wenigen Tagen nach Sotschi fuhr, um dort vor Wladimir Putin zu verkünden, die Sanktionen der EU gegen den russischen Präsidenten seien ein Zeichen von Schwäche. Wäre er doch nur ein Schweigekanzler und sonst nichts ... (Doron Rabinovici, DER STANDARD, 15.11.2014)