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Mit Placebos wollen sich die Ärzte nicht zufriedengeben: Sie fordern einen Lohnausgleich von 30 Prozent.

Foto: Apa/fohringer

Seit vergangenem Freitagnachmittag herrscht Funkstille. Die Kärntner Ärzte haben den Vorschlag der Landesregierung über eine 15-prozentige Erhöhung des Grundgehalts als "kaltschnäuziges" Angebot abgelehnt und eine Demonstration für diesen Donnerstag angekündigt.

Auch in einigen anderen Bundesländern scheint die Zeit zur Vorbereitung auf das am 1. Jänner in Kraft tretende neue Ärztearbeitsgesetz nicht gereicht zu haben. Dabei macht sich Österreich ohnehin mit elf Jahren Verspätung an die Umsetzung der EU-Richtlinie. Über die Auswirkungen des neuen Gesetzes wird vielerorts erst jetzt, wenige Wochen bevor die Jänner-Dienstpläne stehen müssen, verhandelt. Der Knackpunkt ist überall der gleiche: das im internationalen Vergleich relativ niedrige Grundgehalt, das hierzulande mittels Nacht- und Wochenenddiensten aufgefettet wird. Die meisten Bundesländer orientieren sich am steirischen Modell, kommt es zu keiner Einigung, stehen ab Jänner folgende Szenarien im Raum:

Dienst nach Vorschrift Wer der im Gesetz vorgesehenen Opt-out-Regelung nicht zustimmt, fällt automatisch unter die neue Maximalarbeitszeit von 48 Wochenstunden - und nimmt damit saftige Gehaltseinbußen in Kauf. Das Problem: Wenn alle Ärzte künftig weniger als die bisher bis zu 72 Stunden pro Woche arbeiten, können Diensträder nicht mehr besetzt werden. Zwar sei die Akutversorgung nicht gefährdet, sagen Ärztevertreter, Leistungseinschränkungen aber wahrscheinlich. Für Patientenanwalt Gerald Bachinger ist die Umsetzung der EU-Verordnung überfällig", aber zu wenig konsequent. Bachinger geht es um die Nebenbeschäftigungen: Wenn ein Arzt weniger im Spital arbeiten muss, soll er auch nicht in der neu gewonnenen Freizeit in einem Privatspital oder einer Ordination praktizieren können. Er verweist auf Studien, dass übermüdete Ärzte mehr Komplikationen für Patienten bedeuten. Studien gibt es auch in die andere Richtung. Deren Tenor: Verkürzte Arbeitszeiten würden der Kontinuität bei der Patienten(nach)versorgung im Wege stehen.

Alles bleibt beim Alten Als Rektor der Med-Uni Wien musste Wolfgang Schütz bereits erfahren, was passiert, wenn die ärztliche Arbeitszeit überschritten wird. 2008 wurde er zu einer Strafzahlung von 67.204 Euro verurteilt, weil Anästhesisten zu lange arbeiteten. Jetzt will Schütz mittels Brief von der Belegschaft wissen, ob sie freiwillig bereit wäre, weiter wie bisher zu arbeiten - was mittels Opt-out-Regelung bis 2021 möglich ist. Das Rektorat wollte zunächst erst ab 2018 über ein höheres Grundgehalt für Ärzte verhandeln, hat nun aber beim Wissenschaftsministerium einen erhöhten Bedarf für die Leistungsperiode von 2016 bis 2018 angekündigt.

Dort will man erst Grundsätzliches klären: Ob mit den Änderungen überhaupt ein "finanzieller Mehrbedarf für das wissenschaftliche Personal verbunden ist". Um den Ball dann weiterzuspielen: "Die regulären Personalkosten" würden "in der Regel nicht durch das Budget des Wissenschaftsministeriums bezahlt, sondern durch die jeweiligen Krankenanstaltenträger". Der Bund beteilige sich lediglich am "klinischen Mehraufwand" (KMA), der den Uni-Kliniken durch Forschung und Lehre über die "normale Krankenversorgung hinaus" entstehe - aktuell laufen Verhandlungen, "um eine Neuregelung des KMA zu erreichen". Davon, dass ein höheres Grundgehalt aus dem Uni-Globalbudget gedeckt werden könnte, will man nichts wissen.

Für Thomas Szekeres verwunderlich. Der Wiener Ärztekammerpräsident befürchtet, dass dadurch noch mehr junge Ärzte ins Ausland gehen. Er fordert, unterstützt durch eine Online-Petition, eine Anhebung des Grundgehalts um 30 Prozent für alle Wiener Ärzte. Demos schließt er vorerst aus. Gibt es aber kein Einlenken, könnte die Situation "eskalieren".

Von Demo bis Streik Der Süden macht am Donnerstag vor, wie das aussehen könnte: Unter dem Motto "Wir sind es wert" marschieren die Ärzte - außerhalb der Dienstzeit - zur Kärntner Landesregierung. Sie wollen zwar die Gespräche am Freitag fortsetzen, liebäugeln aber schon mit Streik. Auch in Salzburg rufen Einzelne zu Kampfmaßnahmen auf. Am AKH findet am Dienstag "nur" eine Betriebsversammlung statt. (Marie-Theres Egyed, Karin Riss, DER STANDARD, 13.11.2014)