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Der deutsche Bundesgerichtshof erklärte das auf einen gebrauchten VW Passat abgegebene Gebot trotz vorzeitigen Auktionsendes für gültig.

Zu einem interessanten Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs ist es infolge einer Auktion auf der Handelsplattform Ebay gekommen. Die Richter erklärten das Letztgebot auf eine nachträglich abgebrochene Versteigerung für gültig – mit potenziell teuren Folgen für den Anbieter.

Abbruch nach erstem Gebot

Zur Versteigerung gekommen war ein Gebrauchtwagen. Eingestellt worden war das Angebot ohne Mindestpreis. Etwas später beendete der Verkäufer allerdings die Auktion, da er einen privaten Käufer gefunden hatte, der ihm 4.200 Euro für das Auto zahlte. Der Haken: Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits ein erstes Gebot, das beim Mindestbetrag von einem Euro lag.

Bieter forderte Schadenersatz

Der Bieter entschied sich, gegen das Vorgehen des Verkäufers vor Gericht zu ziehen. Er forderte Schadenersatz im Nennwert des VW Passat von mehr als 5.000 Euro, wie "Golem" berichtet. Damit war er bereits vor dem Oberlandesgericht Thüringen erfolgreich, wo die Richter sein Gebot für gültig erklärten.

BGH gibt Kläger Recht

Der Verkäufer meldete daraufhin Berufung an. Nun hat auch der Bundesgerichtshof eine Entscheidung gefällt und bestätigt dabei die niedrigere Instanz. Mittlerweile liegt auch die schriftliche Begründung vor. Das Urteil folgt der Argumentation des Oberlandesgerichts. Dort war man der Ansicht, dass der Verkäufer durch den Beginn einer Auktion ohne Mindestpreis auch das Risiko eines für ihn ungünstigen Verlaufs der Auktion auf sich genommen hat, was aufgrund des "nicht gerechtfertigten Abbruchs" schlagend wurde. (gpi, derStandard.at, 12.11.2014)