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Mehr Urlaub für erfahrene Mitarbeiter: Nicht zuletzt wegen dieser Forderung wurde das Arbeitszeitpaket nicht finalisiert.

Foto: APA/dpa-Zentralbild

Wien - Die Vorarbeiten für ein umfassendes Arbeitszeitpaket inklusive höherer täglicher Arbeitszeit und leichteren Zugangs zur sechsten Urlaubswoche waren im Frühjahr schon weiter gediehen als bisher bekannt. Im Sozialministerium war ein fix fertig formulierter Gesetzesentwurf ausgearbeitet worden, der aber mangels endgültiger Einigung der Sozialpartner nie offiziell ausgeschickt wurde.

Das Papier, das Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker zugespielt wurde, beinhaltet einige bekannte Punkte, aber auch Änderungen, über die öffentlich bisher nicht diskutiert wurde. Aber der Reihe nach:

Zwölf-Stunden-Tag: Für die meisten Debatten sorgten die Punkte Höchstarbeitszeit und Urlaub. Es sollen weitere Ausnahmeregelungen geschaffen werden, die eine Anhebung der täglichen Normalarbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden ermöglichen würden, und zwar dann, wenn es im Betrieb eine Gleitzeitregelung gibt, mittels deren man Zeitguthaben ganztägig verbrauchen kann. Auch bei Dienstreisen ist laut dem Entwurf eine Ausweitung möglich. An der wöchentlichen Höchstarbeitszeit würde sich nichts ändern.

Sechste Urlaubswoche: Der leichtere Zugang zur sechsten Urlaubswoche war der Gewerkschaft ein Anliegen. Derzeit hat man darauf nur Anspruch, wenn man in einem Betrieb 25 Dienstjahre lang tätig war. Der Entwurf sieht vor, auch "die in einem anderen Arbeitsverhältnis zugebrachte Dienstzeit" anzurechnen. Dass das Papier letztlich schubladisiert wurde, liegt vor allem daran, dass sich Wirtschaftskammer und ÖGB bei diesen Punkten nicht endgültig einigen konnten.

Kündigungsschutz: Bisher nicht bekannt war, dass auch der erhöhte Kündigungsschutz von über 50-Jährigen gelockert werden soll. Die derzeitige Regelung sieht so aus: Stellt man einen über 50-Jährigen an, gilt nach zwei Jahren ein besonderer Schutz. Dieser Passus soll gestrichen werden. Die Hoffnung dahinter: Kann man ältere Mitarbeiter in schlechten Zeiten leichter kündigen, werden sie in guten auch häufiger angestellt.

All-in-Verträge: Wesentlich erschwert würden in der Praxis All-in-Verträge. Kritisiert wurde häufig, dass sie auch bei Mitarbeitern ohne Leitungsfunktion zum Einsatz kommen und zum Teil nicht die tatsächlich geleisteten Überstunden abdecken. Der Lösungsvorschlag des Sozialressorts: Auf allen Lohnzetteln muss explizit ausgewiesen sein, welche Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge enthalten sind und wie viele Überstunden abgegolten sind. Ist der Dienstzettel mangelhaft, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf branchenübliche Überzahlungen.

Konkurrenzklausel: Konkurrenzklauseln sollen künftig erst bei ei nem Grundgehalt von rund 3000 Euro brutto erlaubt sein, drohende Strafen dürfen bei maximal sechs Monatsgehältern liegen.

Wann das Paket nun tatsächlich eingebracht wird, ist offen, weil auf Sozialpartner- und Regierungsebene diverse Projekte junktimiert werden. Loacker hat sich den Spaß gemacht, den Entwurf mehr oder weniger abzuschreiben (abgesehen von der sechsten Urlaubswoche) und im Parlament einzubringen. Dort wurde er von Rot und Schwarz prompt vertagt. (Günther Oswald, DER STANDARD, 13.11.2014)