Wien - Der Sportausschuss des Nationalrats hat am Dienstag einstimmig grünes Licht für die Novellierung des österreichischen Anti-Doping-Bundesgesetzes respektive den Gesetzesvorschlag von Sportminister Gerald Klug (S) gegeben. Die heimischen Anti-Doping-Bestimmungen müssen an den überarbeiteten, internationalen Anti-Doping-Code (WADC) angepasst werden und sollen mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Bekämpfung von Doping-Netzwerken durch die Implementierung zweier neuer Doping-Tatbestände sowie durch das Verbot für Sportler, mit bereits verurteilten oder sanktionierten Trainern und Betreuungspersonen zusammenzuarbeiten. Auch Beihilfe zum Doping durch Sportlerkollegen wird sanktioniert. Die Novelle zum Anti-Doping-Gesetz sei im Sportausschuss grundsätzlich von allen Fraktionen begrüßt worden, hieß es am Dienstag.

Weitere Punkte betreffen die Anhebung der Regelstrafe von zwei auf vier Jahre Sperre sowie die stärkere Verpflichtung für Sportverbände, entsprechende interne Statuten aufzustellen. National wird von nun an auf intelligente Testung gesetzt. Ins Zentrum des Pools rücken damit einerseits individuelle Leistungsentwicklungen des Sportlers, andererseits risikoreiche Sportarten. Auch die klare Trennung zwischen der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) und der Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) sei laut Klug durch die Novelle, die noch im November im Plenum behandelt werden soll, gewährleistet.

Deutschland setzt Sportbetrüger drei Jahre hinter Gitter

In Deutschland stellen Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch in Berlin den Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz vor. Spitzensportler, die beim Doping erwischt werden, müssen künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Das Gesetz, das auch den Besitz von Doping-Mitteln unter Strafe stellt, soll "zur Erhaltung der Integrität des Sports" beitragen. Doping-Ärzten und anderen Hintermännern drohen noch härtere Strafen als den Athleten. Der Entwurf sieht Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor, wenn jemand "die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet". (APA, 11.11.2014)