Wien - Jener 14-Jährige, der mit einem Terroranschlag am Wiener Westbahnhof gedroht hat und der in St. Pölten festgenommen wurde, ist am Dienstag nach zwei Wochen aus der U-Haft entlassen worden. Im Internet hatte sich der Bursche, der sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" anschließen wollte, bereits kundig gemacht, wie man Sprengvorrichtungen baut. Deswegen ist der niederösterreichische Verfassungsschutz schon Anfang Oktober auf ihn aufmerksam geworden.

Das Landesgericht St. Pölten habe den Jugendlichen "unter Anwendung von gelinderen Mitteln" enthaftet, teilte die Staatsanwaltschaft mit, die Ermittlungen der Behörde dauern aber an. Damit ist der 14-Jährige unter Auflagen freigekommen, die er nun einhalten muss. Das bedeutet: Neben dem Schulbesuch ist für ihn vorläufige Bewährungshilfe vorgesehen, ebenso psychosoziale Betreuung. Außerdem muss der Jugendliche seinen Reisepass abgeben und sich regelmäßig bei der zuständigen Polizeiinspektion melden. "Die getroffenen Maßnahmen", erklärte das Landesgericht, seien "zur Deradikalisierung" besser geeignet.

154 Personen aus Österreich sind mittlerweile nach Syrien oder in den Irak aufgebrochen, um in den "heiligen Krieg" zu ziehen. 26 davon sind dabei bereits zu Tode gekommen, 64 jedoch wieder zurückgekehrt. Die Heimkehrer stehen allesamt im Fokus des Staatsschutzes.

Auf Initiative von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat der Ministerrat am Dienstag drei Gesetze verabschiedet, die im Kampf gegen den Terror Verschärfungen mit sich bringen sollen. Das ausformulierte Antiterrorpaket im Detail:

  • Verbot von Symbolen Ab Jänner 2015 wird das "zur Schau stellen", das "Tragen" sowie das "Verwenden" von Ikonografien, die der Terrormiliz IS, der Al-Kaida sowie deren Teil- und Nachfolgeorganisationen zuzurechnen sind, verboten. Welche Symbole konkret darunterfallen, wird allerdings erst per Verordnung festgelegt - und zwar "zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes", wie es aus dem Büro der Innenministerin heißt. Sobald diese Zeichen feststehen, wird jedes einzelne Symbol bildlich in der Verordnung angeführt, denn im Vorfeld hat dieses Vorhaben vor allem deswegen zu Kritik geführt, weil die IS etwa auf ihren schwarz-weißen Flaggen und Gebäuden unter anderem nichts als die Shahada, also das islamische Glaubensbekenntnis, zitiert: "Es gibt keinen Gott, außer (den einen) Gott" und "Mohammed ist der Prophet Gottes". Bei Verstößen gegen das Symbolverbot ist dann eine Geldstrafe bis zu 4000 Euro Strafe vorgesehen, im Wiederholungsfall kann diese bis zu 10.000 Euro betragen.

  • Staatsbürgerschaftsgesetz Hier ist ein neuer Entzugstatbestand vorgesehen, im Detail für Doppelstaatsbürger, die "freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes" teilnehmen. Bisher konnte der österreichische Pass nur Personen abgenommen werden, wenn sie der regulären Armee eines anderen Staates beigetreten sind. Dass diese neue Strafdrohung trotzdem nur bei wenigen Personen greifen wird, weil es hierzulande kaum Doppelstaatsbürger gibt und aufgrund völkerrechtlicher Vorgaben niemand staatenlos werden darf, argumentierte Mikl-Leitner rund um den Ministerrat so: "Es ist hier ganz wichtig, ein Signal zu setzen!"

  • Ausreise für Minderjährige Im Rahmen der Grenzkontrollen werden "die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt" zu überprüfen, ob bei alleinreisenden Jugendlichen das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten "zum Grenzübertritt" vorliegt. Insbesondere wenn Hinweise bestehen, dass Minderjährige beabsichtigen, "sich im Ausland an Kampfhandlungen zu beteiligen oder diese zu unterstützen", dürfen die Behörden ihnen "die Ausreise verwehren" und ihr "Reisedokument einbehalten". (Nina Weißensteiner, Rosa Winkler-Hermaden, DER STANDARD, 12.11.2014)