In einem Randaspekt der Telekom-Affäre hat die Staatsanwaltschaft Wien die Ermittlungen gegen den früheren FP-Werber Gernot Rumpold eingestellt. Konkret ging es um den Verdacht, Rumpold hätte - neben der Lukrierung verdeckter Parteispenden der Telekom Austria - auch deren Konkurrenten Telering geschädigt. Das Verfahren wurde eingestellt, wie Rumpold-Verteidiger Markus Singer der APA sagte.

600.000 Euro

Der Vorwurf in Sachen Telering ist ein Randaspekt des "Telekom III"-Verfahrens. Hauptsächlich ging es dabei um den Vorwurf, Telekom-Manager Rudolf Fischer habe im Jahr 2004 gemeinsam mit einem Prokuristen 600.000 Euro in Richtung FPÖ geschleust - und zwar über Rumpolds Agentur "mediaConnection". Rumpold wurde dafür - nicht rechtskräftig - zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Er legte Berufung ein. Singer rechnet damit, dass sich der Oberste Gerichtshof im Dezember mit der Causa befasst.

Geflossen sein soll das Telekom-Geld, wie Richter Michael Tolstiuk in seiner Urteilsbegründung erläuterte, im Abtausch für von Rumpold gelieferte, tatsächlich aber wertlose Konzepte. Eines dieser Konzepte betraf Werbung auf Fahrrad-Abstellplätzen (Projekttitel: "Park Your Bike").

Vorwurf: auch Telering geschädigt

Kurz vor der Urteilsverkündung hatte Staatsanwalt Herbert Harammer die Anklage gegen Rumpold überraschend noch ausgeweitet. Er warf Rumpold vor, im Zusammenhang mit dem "Park Your Bike"-Projekt nicht nur die Telekom geschädigt zu haben, sondern auch deren Konkurrenten Telering. Dieser hatte die Fahrradständer-Werbung nämlich bereits zuvor genutzt. Ein Teil der 120 an Telering verkauften Standorte wurde laut Harammer aber tatsächlich für Werbung eines anderen Kunden (Wiener Städtische) benutzt.

Laut Singer war dies möglich, weil die Standorte teils mehrere Werbeflächen aufwiesen. Staatsanwalt Harammer begründete die (mit 24. Oktober erfolgte) Einstellung laut der der APA vorliegenden Mitteilung damit, dass "ein vorsätzliches Handeln der Beschuldigten nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar war". (APA, 9.11. 2014)