Selbstbestimmung ist ein zentraler Punkt in der Debatte über eine mögliche Verankerung eines Sterbehilfeverbots in der österreichischen Verfassung. Jedem kann passieren, dass er durch eine Erkrankung oder einen Unfall plötzlich nicht (mehr) mitteilen kann, was mit ihm geschehen soll. Seit 2006 ist es möglich, vorab den eigenen Willen festzuhalten: mittels Patientenverfügung.

Es scheint aber ganz so, als wäre diese Form der Willensbekundung den Österreichern unwichtig. Nur rund vier Prozent haben eine Patientenverfügung, ihre verbindliche Form noch viel weniger. Dass kein Interesse daran besteht, darf bezweifelt werden. Doch es gibt konkrete Hürden.

Erstens: finanzielle. Für eine verbindliche Patientenverfügung ist ein Arztgespräch Pflicht, für weniger verbindliche wäre es auch nötig: Wer weiß schon viel über lebensverlängernde Maßnahmen? Die Beratung darüber zahlt aber nicht die Krankenkasse. Zweitens braucht es eine Registrierung beim Notar oder Rechtsanwalt oder beim Patientenanwalt, der das zwar kostenlos erledigt, aber mit Ausnahmen. Und wozu der Aufwand, wenn man nicht sicher sein kann, dass das Schriftstück zum behandelnden Arzt findet, da ein zentrales Register fehlt?

Nicht zuletzt ist der Tod ein Tabu. Daher braucht es niederschwellige Angebote für den Dialog mit Ärzten, Pflegern und Juristen darüber. Es bedarf nicht weniger als einer neuen Gesprächskultur - die Ängste nehmen könnte. (Gudrun Springer, DER STANDARD, 8.11.2014)