Bild nicht mehr verfügbar.

In einer Patientenverfügung sollte konkret festgehalten sein, welche medizinischen Behandlungen von einem Patienten unter welchen Voraussetzungen abgelehnt werden.

Foto: dpa/Nietfeld

Wien - Haben Sie eine Patientenverfügung? Wenn ja, gehören Sie zu einer kleinen Minderheit. Einer Studie zufolge hatten im Jahr 2009 maximal vier Prozent der Österreicher in einer Verfügung festgehalten, was medizinisch geschehen soll, wenn sie - wegen einer Krankheit oder nach einem Unfall - ihren Willen nicht ausdrücken können. In Deutschland ist der Bevölkerungsanteil der Personen mit Patientenverfügung - die dort allerdings anders geregelt ist - deutlich größer: Jeder Vierte hat eine solche.

Zentral registriert werden Patientenverfügungen in Österreich nicht: Der Standard erfragte an den Stellen, wo Register bestehen - bei der Rechtsanwalts- und der Notariatskammer sowie der Patientenanwaltschaft -, die dort je verzeichnete Anzahl. Diese stieg seit dem Jahr 2006 unterschiedlich stark, aber nur wenig an.

Alle fünf Jahre zu erneuern

Insgesamt sind bei den drei Stellen rund 23.500 sogenannte "verbindliche" Patientenverfügungen registriert worden. Diese Form der Verfügung macht der oben genannten Studie zufolge maximal ein Drittel aus, bei der überwiegenden Mehrheit handelt es sich aber um "beachtliche" Patientenverfügungen, deren Erstellung weniger aufwendig ist. Verbindliche Verfügungen sind nach fünf Jahren zu erneuern, sonst werden sie zu "beachtlichen" Patientenverfügungen.

Diese Unterscheidung hält in Österreich das 2006 erlassene Patientenverfügungs-Gesetz fest. Die beachtliche Form folgt keinen strikten Formvorgaben, sollte aber so konkret wie möglich sein. Für die Erstellung der verbindlichen Patientenverfügung ist ein ärztliches Beratungsgespräch Pflicht sowie eine Bestätigung durch einen Rechtsanwalt, Notar oder Patientenanwalt. Letzteres ist kostenlos (in Kärnten, Oberösterreich, der Steiermark nur für sozial Bedürftige). Die Verfügung muss alle fünf Jahre erneuert werden, um verbindlich zu bleiben.

Meiste Neuregistrierungen 2012

Rund die Hälfte dieser Form der Patientenverfügungen wurde bei Notaren registriert. Die meisten Neuregistrierungen binnen eines Jahres (rund 4500) gab es 2012, 2013 waren es weniger, 2014 dürften es wieder mehr werden.

Die geringe Anzahl der Verfügungen wurde bei der Enquetesitzung zu "Sterben in Würde" am Freitag im Parlament mehrfach kritisiert. Patientenanwalt Gerald Bachinger meint, dass das Thema öffentlich noch zu wenig präsent und nach wie vor ein Tabu sei sowie die Erstellungskosten - für das Arzt-, Rechtsanwalt- oder Notargespräch - eine Hürde darstellten.

Das Gesundheitsministerium hat eine Studie des Institut für Ethik und Recht in der Medizin
der Uni Wien finanziert, um herauszufinden, was die Bereitschaft zur Patientenverfügung fördern würde. Die Ergebnisse werden erst Anfang 2015 präsentiert, der Standard erfuhr vorab aber Eckpunkte: Demnach lässt laut Studienautor Ulrich Körtner "der Bekanntheitsgrad noch zu wünschen übrig". Es brauche eine bessere Informationspolitik.

Vorsorgedialog gefordert

Außerdem sei nicht geregelt, wie die Kommunikation an Schnittstellen - etwa in Spitälern oder Pflegeeinrichtungen - verlaufen sollte. Weiters müssten nach wie vor die Verfasser oder Angehörigen über das Vorhandensein einer Patientenverfügung informieren. Es müsse daher ein Vorsorgedialog mit Ärzten und Angehörgen zur Regel werden.

Der Widerruf einer Patientenverfügung ist übrigens laut Hospiz Österreich jederzeit formlos möglich. Ungültig ist eine Verfügung, wenn sie nicht aus freien Stücken verfasst wurde oder "der Inhalt strafrechtlich nicht zulässig ist". Formulare befinden sich zum Beispiel auf der Website des Gesundheitsministeriums oder von Hospiz Österreich. (Gudrun Springer, DER STANDARD, 8.11.2014)