Wenn der Staat in persönliche Freiheitsrechte eingreift, sorgt das immer für Aufregung. Noch mehr Aufregung ist garantiert, wenn es bei dem Eingriff um die individuelle Jobwahl geht. Die Frage, welche Tätigkeiten arbeitslosen Menschen zugemutet werden können, hat mit der Zwitterstellung der Arbeitslosenversicherung zu tun.

Einerseits ist sie eine "normale" Versicherung. Die Arbeitnehmer zahlen während der Beschäftigung ein. Haben sie dann eines Tages keinen Job mehr, bekommen sie für eine bestimmte Zeit eine Entschädigung - das Arbeitslosengeld.

Andererseits ist sie aber auch ein staatliches Lenkungsinstrument für den Arbeitsmarkt. Die AMS-Berater haben also viel weitreichendere Kompetenzen als der gewöhnliche Versicherungsvertreter. Sie müssen nicht nur im Schadensfall (also der Arbeitslosigkeit) berechnen, ab wann und in welcher Höhe die Leistung ausbezahlt wird. Sie haben es auch in weiterer Folge in der Hand, die Leistung wieder zu streichen, wenn der Versicherte nicht so mitspielt, wie man das von politischer Seite gerne hätte.

Bestraft

In der Praxis heißt das beispielsweise: Die Arbeitnehmer können nicht alleine entscheiden, ob sie bei einer Firma mit ramponiertem Ruf arbeiten wollen. Solange der Betrieb innerhalb des vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitrahmens erreichbar ist und auch die sonstigen Rahmenbedingungen (Kollektivvertragslohn) erfüllt werden, ist das Angebot anzunehmen. Legt man sich quer, wird man finanziell bestraft.

Ein Unikum ist dieser Ansatz in unserem Rechtssystem natürlich nicht. Auch hinter vielen Steuern steckt letztendlich der Gedanke, das Handeln der Bürger beeinflussen zu wollen. Umweltsteuern sollen dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu senken. Die Alkoholsteuer soll dafür sorgen, dass man überlegt, ob man sich wirklich noch ein weiteres Bier gönnt. Was für den Lenkungsansatz beim Arbeitslosengeld spricht: Es finanziert sich nicht nur durch Beiträge, sondern auch über Steuergelder.

Interessant an der Zumutbarkeitsfrage ist aber dennoch, dass vor allem Wirtschaftsvertreter, die sonst gerne die Wahlfreiheit in den Mittelpunkt stellen, in regelmäßigen Abständen nach strengeren (Zwangs-)Vorgaben rufen und hinter jedem Fall Missbrauch vermuten. Den wird es zwar im Einzelfall immer geben, die Zahlen des AMS deuten aber nicht auf ein flächendeckendes Problem hin.

Anfahrt

Die aktuelle Regelung, wonach zwei Stunden tägliche Fahrzeit vertretbar sind, kann auch keineswegs als ultralocker bezeichnet werden. Es handelt sich immerhin um ein Viertel der Arbeitszeit.

Verständlicher ist der Vorschlag des AMS-Chefs, von betreuungspflichtigen Eltern, die einen Job suchen, 20 statt bisher 16 Wochenstunden zu verlangen. Wenn es keine 16-Stunden-Stellen gibt, ist schließlich niemandem geholfen.

Dennoch ist der Zeitpunkt der vom Wirtschaftsminister losgetretenen Debatte mehr als unglücklich. Im Winter wird es neue Rekordstände bei den Arbeitslosenzahlen geben. Diesen Menschen wird nun suggeriert: Wenn ihr nur ein bisschen leistungswilliger seid, findet ihr locker einen Job. Die traurige Wahrheit aber ist: Für sehr viele wird sich an der Jobmisere nichts ändern. Auch wenn sie bereit sind, jeden Tag durch ganz Österreich zu fahren, werden sie keinen neuen Arbeitsplatz finden. (Günther Oswald, DER STANDARD, 5.11.2014)