Wien - Zuletzt hatte die Ankündigung US-amerikanischer Unternehmen, ihren Mitarbeiterinnen das "Social Egg freezing" zu finanzieren, für Diskussionen über Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin geführt. Auch in Österreich wird derzeit an einer Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes gearbeitet. Auslöser für die Novellierung des aus dem Jahr 1992 stammenden Gesetzes war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember vergangenen Jahres. Dass lesbischen Paaren per Gesetz der Zugang zur Samenspende verweigert wird, wurde als verfassungswidrig erklärt.

Recht auf Auskunft für Kinder

In Österreich ist überhaupt sehr vieles von dem, was fortpflanzungstechnisch möglich ist, gesetzlich verboten, sagt Christiane Druml. Die Vorsitzende der Kommission und Vizerektorin der Medizin-Uni Wien hob im Ö1-Mittagsjournal am Montag neben der auch vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten Benachteiligung weitere Punkte hervor, in denen das mittlerweile 22 Jahre alte Gesetz geändert werden sollte: Erlaubt werden müsste die Samenspende bei In-vitro-Fertilisationen, sowie die Eizellspende. Außerdem müssten Kinder, die aus einer Eizellspende hervorgegangen sind, ebenso das Recht auf Auskunft über ihre biologische Herkunft erhalten, wie es bei der Samenzelle der Fall ist.

Heftige Debatte unter Interessenvertretern

Welche Punkte tatsächlich geändert werden sollten, darüber ist eine heftige Debatte unter Interessenvertretern entbrannt. Das für die Ausarbeitung der Novelle zuständige Gesundheitsministerium hat bis Jahresende Zeit und gibt derzeit keine Stellungnahme ab, "weil die Verhandlungen durch vorschnelle Äußerungen nicht torpediert werden sollen". (red, DER STANDARD, 4.11.2014)