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Im Clinch mit der Finanzmarktaufsicht: Verbund-Chef Wolfgang Anzengruber.

Foto: APA/Helmut Fohringer

Wien – Wiewohl bereits im Dezember 2012 verkauft, verursacht die ehemalige Beteiligung Enerjisa beim Verbund noch immer Probleme. Konkret sind es die Begleitumstände des Verkaufs. Denn die Finanzmarktaufsicht FMA hat der Verbundführung in Summe 77.000 Euro Bußgeld aufgebrummt, weil sie die Ad-hoc-Mitteilungspflicht verletzt, also die Öffentlichkeit nicht zeitgerecht über die Verkaufspläne informiert habe. Das erfuhr der Standard in Verbund-Aufsichtsratskreisen. Zum Vergleich: 2012 betrug die Durchschnittsgage eines Vorstandsmitglieds 819.000 Euro.

Verbund-Generaldirektor Wolfgang Anzengruber wurde darüber hinaus auch "Marktmanipulation" angelastet. Er habe in einem Zeitungsinterview "falsche Signale" betreffend die Zukunft von Enerjisa ausgesandt und so "Irreführung des Markts" verursacht. Was die Verletzung der Informationspflichten für die Aktionäre (Ad-hoc-Meldung) betrifft, ist der gesamte Verbund-Vorstand in der Ziehung, er hätte für zeitgerechte Information der Aktionäre sorgen müssen. Der Verbund-Chef hatte im September und Oktober 2012 behauptet, ein Ausstieg aus der Türkei stehe nicht bevor, obwohl genau das längst in Verhandlung gewesen sei, so der Vorwurf.

Komplexe Transaktion

Seitens der Verbund AG bestreitet man die Vorwürfe des am 3. Dezember 2012 fixierten Deals. Die Transaktion – Verbund tauschte seine türkischen Kraftwerke gegen Innkraftwerke des deutschen Versorgers Eon im Wert von 1,5 Milliarden Euro – sei überaus komplex gewesen, aber es sei alles korrekt verlaufen. "Wir haben zu jedem Zeitpunkt korrekt informiert", bekräftigte Verbund-Sprecherin Ingun Metelko am Montag. Daher werde das Verbund-Management den FMA-Bescheid auch bekämpfen.

Zahlen müssten das Bußgeld übrigens die Vorstandsdirektoren persönlich, eine Abwälzung auf die Gesellschaft ist unzulässig, wäre eine Schädigung der Gesellschaft, also pflichtwidrig. Ausgeschöpft hat die FMA den Strafrahmen nicht, für "Ersttäter" gab es Milde. Marktmanipulation kann mit bis zu 150.000 Euro geahndet werden, Verletzung der Ad-hoc-Pflicht mit bis zu 60.000 Euro. Mit der Beschwerde gegen den FMA-Bescheid wird das nichtöffentliche FMA-Verfahren zu einem öffentlichen Verwaltungsverfahren. (Luise Ungerboeck, DER STANDARD, 4.11.2014)