Bild nicht mehr verfügbar.

Die Friedenstaube wird im Fall Facebook noch nicht freigelassen.

Foto: APA/EPA/Schmidt

Die UBS hat im Rechtsstreit mit der US-Technologiebörse Nasdaq eine Schlappe erlitten. Die Großbank scheiterte vor einem US-Berufungsgericht mit dem Versuch, die Nasdaq wegen des Debakels beim Facebook-Börsengang vor ein Schiedsgericht zu zwingen.

Schadenersatz

Das bedeutet, dass der Fall nun vor Gericht verhandelt wird. Damit schwinden die Chancen der UBS, die auf rund 350 Mio. Dollar ( (277,8 Mio. Euro) geschätzten Verluste auch nur annähernd zurückzubekommen. Denn im Oktober 2013 entschied die Branchenaufsicht FINRA, dass die Nasdaq den Brokerhäusern nur rund 42 Mio. Dollar Schadenersatz zahlen müsse.

16 Milliarden

Facebook war im Mai 2012 an die Börse gegangen und hatte dabei 16 Mrd. Dollar eingenommen. Wegen technischer Mängel verzögerte sich der Handel und die Aufträge vieler Kunden wurden verspätet bearbeitet, so dass die UBS auf vielen Facebook-Aktien sitzen blieb. Weil die Aktie nach anfänglichen Gewinnen an Wert verlor, verbuchten Investoren und Händler hohe Verluste.

Prüfung

Ein Nasdaq-Sprecher erklärte, die Börse werde die Entscheidung des Gerichts prüfen. Die UBS wiederum gab auf Anfrage bekannt, sie nehme die Entscheidung zur Kenntnis und prüfe nächste Schritte. (APA, 01.11.2014)