Wien - Der Presserat hat krone.at für die Veröffentlichung eines Videos gerügt, auf dem der Absturz einer Frau aus dem dritten Stock eines Wohnhauses zu sehen ist. Das Online-Medium verstößt damit gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse, wie am Freitag mitgeteilt wurde. Konkret sieht der Presserat den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen verletzt.

Das Video war dem Artikel "'Hab keine Kraft mehr': Wienerin stürzt 8 Meter ab" beigefügt. Da es sich bei der Betroffenen um eine psychisch kranke Frau handle, sei sie dem Presserat zufolge "besonders schutzwürdig". Der Verein richtet aus diesem Anlass einen allgemeinen Appell an Journalisten: "Aus ethischer Sicht ist es geboten, dass sich Medien gegenüber Menschen mit psychischen Problemen rücksichtsvoll verhalten und zurückhaltend berichten."

Persönlichkeitsschutz verletzt

Beides sei hier nicht der Fall gewesen. Zudem sei der Persönlichkeitsschutz verletzt worden, da das Gesicht der Frau zwar nicht zu erkennen war, sie aber aufgrund der Angaben im Artikel "zumindest für ihr näheres Umfeld identifizierbar" sei. Den Verfassern des Artikels sei es aus Sicht des Presserates "in erster Linie darum gegangen, den von einer unbeteiligten Person gefilmten Absturz der Frau zu zeigen und dadurch die Sensationsinteressen der Leserinnen und Leser zu befriedigen". Ein öffentliches Informationsinteresse sei hingegen nicht zu erkennen.

Der Presserat hat das selbstständige Verfahren aufgrund von Lesermitteilungen eingeleitet. Die Medieninhaberin von krone.at hat weder eine Stellungnahme abgegeben noch an der mündlichen Verhandlung teilgenommen. Bis dato hat sich die "Krone" der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen. (APA, 31.10.2014)