Wien - Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ihre Untersuchungen gegen die frühere Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) und alle weiteren Beschuldigten eingestellt. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte eine Presseaussendung des Anwalts von Rauch-Kallat sowie einem Bericht der Gratiszeitung "heute" vom Donnerstag.

Die Ankläger hatten sich nach einer anonymen Anzeige mit der umstrittenen Beschaffung der Grippemasken im Jahr 2006 befasst. Ermittelt wurde wegen dem Verdacht der Untreue und der verbotenen Intervention. Die Vorwürfe lauteten, das Vergabeverfahren sei nicht durchgeführt worden, die Masken zu teuer eingekauft worden. Außerdem wurde kritisiert, dass der Bund die Zusicherung gegeben hatte, jene Masken, die der Handel nicht an den Mann bringt, aufkauft - was nach Abflauen der Vogelgrippe-Hysterie auch geschehen ist: Das Ministerium musste von den beiden Herstellern 7,7 Millionen Masken für 4,2 Millionen Euro zurückkaufen. Die Masken - sie halten bis 2016 - wurden eingelagert.

Vier Verdächtige

Ermittelt wurde gegen insgesamt vier Verdächtige, darunter Rauch-Kallat sowie ihren Ehemann, den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly. Dieser arbeitete für einen der schließlich zum Zug gekommenen Konzerne, die Dräger-Gruppe. Rauch-Kallat hatte stets erklärt, sich nicht in die Anschaffung eingemischt zu haben.

In einer Aussendung erklärten die Anwälte des Ehepaars nun, dass sich sämtliche Vorwürfe als falsch erwiesen haben, auch Mensdorff-Pouilly habe durch die Schutzmasken-Aktion keinen wie immer gearteten Vorteil erlangt. Ein Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigte die Entscheidung. Das Justizministerium, bei dem der Akt seit Abschluss der Ermittlungen gelegen war, sei dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft auf Einstellung gefolgt.

Keine Pflicht zu Vergabeverfahren

Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass in diesem Fall - wegen der drohenden Pandemie-Gefahr - keine Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens bestanden habe, so der Sprecher. Zudem sei die Abnahmeverpflichtung vor dem Hintergrund "einer möglichst raschen und ausreichenden Lieferung von Grippeschutzmasken zur Versorgung der Bevölkerung" gestanden. Damit hätten sich die damals Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums aus Sicht des Strafrechtes korrekt verhalten. Auch für den Vorwurf der verbotenen Intervention habe es "überhaupt keine Anhaltspunkte" gegeben. (APA, 30.10.2014)