Linz/Wien - Linz will Ex-Bürgermeister Franz Dobusch, Ex-Stadtrat Johann Mayr (beide SPÖ) und Ex-Finanzdirektor Werner Penn ihre Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Swap-Affäre - insgesamt kolportierte 380.000 Euro - nicht ersetzen. Das kündigte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) am Dienstag an. Er werde dem Gemeinderat keinen dementsprechenden Antrag vorlegen, weil sich keine Mehrheit dafür finde.

Mayr und Penn wurden im Strafverfahren wegen Untreue rechtskräftig freigesprochen, gegen Dobusch wurde gar keine Anklage erhoben. Er und Mayr waren aber mit Privatklagen der Bawag konfrontiert, die im Sand verliefen. Dass die drei ihre Anwaltskosten von der Stadt ersetzt haben wollten, stieß bei allen anderen Fraktionen außer der SPÖ auf starken Widerstand.

Da sich "keine Mehrheiten in den zuständigen Gremien finden werden", will Luger die Anträge dem Gemeinderat gar nicht erst vorlegen. Er betonte allerdings, dass sich die Forderungen nur auf rechtskräftig abgeschlossene Verfahren und nicht auf das anhängige Zivilverfahren zwischen Stadt und Bawag beziehen würden. Ein Gutachten des Linzer Uni-Professors Peter Jabornegg komme aber zum Schluss, dass eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schlagend werde und sich daraus eine Zahlungsverpflichtung der Stadt ableiten lasse. Man müsse daher nun etwaige Rechtsschritte der Betroffenen abwarten.

Zeugnisverweigerung

Im Sonderkontrollausschuss zur Causa Swap stand indes am Dienstag die Frage im Zentrum, ob Penn vor diesem Gremium ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Der ehemalige Finanzdirektor hat sich bisher jeder Aussage vor dem Ausschuss - ebenso wie vor dem Zivilgericht - entschlagen und begründete das mit dem gegen ihn laufenden Disziplinarverfahren.

Die ÖVP beantragte, Penn per Weisung zur Aussage im Ausschuss zu zwingen. Der Antrag wurde aber von der SPÖ zu Fall gebracht. In einer Aussendung der Stadt hieß es, Penn stehe gemäß einem Gutachten des Linzer Staatsrechtlers Andreas Janko ein Aussageverweigerungsrecht zu, solange das Disziplinarverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Das Disziplinarverfahren hatte am 30. September in erster Instanz mit einem Schuldspruch geendet, Penn kann innerhalb von vier Wochen kann dagegen berufen. Inhaltlich darf die Stadt erst nach rechtskräftigem Abschluss Auskunft darüber geben.

Linz hatte 2007 mit der BAWAG ein Währungs- und Zinstauschgeschäft, den sogenannten Swap 4175, abgeschlossen. Mit dem Höhenflug des Franken rutschte er aber immer mehr ins Minus. Der Streitwert der Klage inklusive Zinsen und Gerichtsgebühren liegt laut Bawag bereits bei über 530 Mio. Euro. (APA, 28.10.2014)