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Am Wochenende wurde bekannt, dass es eine Großrazzia gegen die mutmaßlichen Betreiber von kinox.to und anderer Seiten gegeben hat. Der deutsche Anwalt Christian Solmecke hat nun in einem Blogeintrag zusammengefasst, welche Konsequenzen den Nutzern blühen könnten.

Seiten vorerst noch erreichbar

Die zwei mutmaßlichen Betreiber befinden sich nach derzeitigen Informationen auf der Flucht, zwei weitere Personen seien verhaftet worden. Neben kinox.to sollen die Beschuldigten auch hinter den Seiten Movie4k.to, Boerse.sx und mygully.com von stehen. Derzeit sind die Portale noch erreichbar. Laut Solmecke sei jedoch davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft bald Zugriff auf die Server haben werde.

Honeypot

Auch die Portale Freakshare und Bitshare sollen in Zusammenhang mit den Beschuldigten stehen. Der Blog Tarnkappe.info geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft diese Seiten online lassen und sie als "Honeypot" einsetzen werde. Dadurch würden die Ermittler Zugriff darauf erhalten, wer sich auf der Seite einloggt. "Wer sich dort noch einloggt, dem ist nicht mehr zu helfen", wird gewarnt. Anwalt Solmecke hält dieses Vorgehen allerdings für unwahrscheinlich.

Keine Straftat durch Streaming

"Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kinox.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird", so seine Einschätzung. Die Filmindustrie vertrete zwar die Auffassung, dass auch das Zwischenspeichern eines Film im RAM-Speicher eines Computers eine illegale Kopie sei. Nach den Redtube-Abmahnungen und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird der Konsum von Streams vor Gerichten jedoch tendenziell nicht mehr als Urheberrechtsverletzung angesehen.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) sei zudem dafür bekannt "normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen." Also gegen die Betreiber und nicht gegen Nutzer vorzugehen.

Nutzer ausforschen

Für den Anwalt sei auch fraglich, welche Daten auf den Servern der Streaming-Plattformen gespeichert werden, über die Nutzer ausgeforscht werden könnten. Nutzer können in Deutschland zwar durch ihre IP-Adressen identifiziert werden, jedoch würden diese laut Solmecke auf vielen dieser Server gar nicht gespeichert.

Kommt es dennoch zu einer Abmahnung würden Nutzer zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden. Ein allfälliger Schadensersatzanspruch setze sich in Deutschland aus gedeckelten Anwaltsgebühren - etwa 155 Euro - und dem eigentlichen Schaden zusammen. Diesen sieht Solmecke etwa in Höhe eines Kinobesuchs von ca. 10 Euro.

Österreich

In Österreich dürfen Provider anders als in Deutschland Name und Adresse ihrer Kunden bei Ermittlungen zu Urheberrechtsdelikten nicht herausgeben. Hierzulande mussten mehrere Internet Service Provider die Seiten Kinox.to und Movie4k sperren. Streamen und Downloaden ist hierzulande keine Straftat.

Abmahnungen

Anders sieht es bei Nutzern aus, die selbst Inhalte hochgeladen haben. Bei mygully.com und boerse.sx wurden illegale Inhalte wie Musik, Filme, Bücher oder Software über so genannte One-Click-Hoster zum Download bereitgestellt. "Sollte die Staatsanwaltschaft die Namen dieser Nutzer herausbekommen, ist mit Abmahnungen der jeweiligen Rechteinhaber zu rechnen", so Solmecke. (br, derStandard.at, 27.10.2014)