Wien - Die Kritik an umfangreichen Datenzugriffsbefugnissen für die Finanzbehörden, über die DER STANDARD berichtete, wächst. In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf spricht der AKVorrat von mehreren verfassungswidrigen Passagen im Vorhaben des Finanzministeriums. Der Ausbau der Überwachungsbefugnisse sei "beispiellos".

Der Finanz würden ähnliche Zugriffsbefugnisse wie den sicherheitspolizeilichen Einrichtungen gewährt, allerdings teilweise mit niedrigen Zugangshürden und "ohne jede Prüfung der Verhältnismäßigkeit". Nach dem Gesetzesvorschlag könnte zum Beispiel auch in Abgabenverfahren, also auch "unabhängig vom Verdacht auf deliktisches Verhalten sowie bei niederschwelligen Ordnungswidrigkeiten, auf Daten zugegriffen werden", meint AKVorrat-Vorstandsmitglied Christof Tschohl.

Wie bei schwerer Kriminalität

Derartige Kompetenzen hätte die Polizei nur in besonders schweren Kriminalfällen.

Mit dem Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz wird den Behörden Zugriff auf personenbezogene Daten aus Strafverfahren, auf das elektronische Kriminalpolizeiliche Informationssystem (Ekis) und IP-Adressen von Internetprovidern eingeräumt.

Ähnliche Kritik wie von AKVorrat ist bereits von der Datenschutzbehörde gekommen, die ebenfalls verfassungsrechtlich bedenkliche Passagen ortet. Insbesondere die Möglichkeit für Finanzstrafbehörden, die Person hinter einer IP-Adresse zu beauskunften, sieht der AKVorrat kritisch.

"Datensicherheit völlig ignoriert"

Denn auch hier seien Bestimmungen der Sicherheitspolizei nachgebildet worden, "allerdings wurden die Einschränkungen in der Zweckbindung von Daten sowie die Datensicherheitsstandards völlig ingoriert".

Besonders verärgert ist man über den Versuch, die weitreichenden Änderungen in unscheinbaren Novellen zu verstecken. Das erinnere an den Versuch zur Ausweitung der Befugnisse von Militärgeheimdiensten vor eineinhalb Jahren im Rahmen einer Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. (as, derStandard.at, 27.102014)