Wien - Die Entscheidung, ob gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu den Themen Buwog-Privatisierung und Vermietung des Terminal Towers in Linz eine Anklage erhoben wird, liegt nun im Justizministerium, konkret bei einem "Weisenrat" und nicht beim Minister, bestätigte das Justizministerium am Freitag. Über den Zeitpunkt der Entscheidung will man im Ministerium nicht spekulieren.

Die "ZiB 2" des ORF hatte am Donnerstagabend davon gesprochen, dass die Entscheidung noch vor Jahresende fallen werde. Dazu gab es im Ministerium keine Stellungnahme. Aber die Prüfung habe ergeben, dass eines der drei Kriterien, die eine Befassung des Weisenrats nötig machen, erfüllt sei. Konkret gibt es dafür drei Auslöser: Fälle, in denen Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) vor seinem Ministeramt eine Funktion hatte; Fälle in denen es gegen amtierende oder ehemalige Vorsitzende der obersten Gerichtsbarkeit geht; und Fälle, in denen eine (inhaltliche) Weisung gemäß Paragraf 29a Absatz 1 Staatsanwaltschaftsgesetz erteilt werden soll.

Grasser-Anwalt Ainedter: Dauert noch ein Jahr

Der Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft Wien liegt schon länger im Ministerium. Auslöser für das aktuelle Interesse war ein Bericht des Magazins "Format", wonach es einen "Anklageentwurf" der Staatsanwaltschaft gebe, in dem Grasser Bestechung vorgeworfen werde. Von der Staatsanwaltschaft gibt es dazu keine Stellungnahme.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter wusste vorerst nicht, ob er gegen eine allfällige Anklage Beschwerde einlegen würde. Dazu müsse er erst eine eventuelle Anklage inhaltlich prüfen. Er rechne allerdings damit, dass zumindest einer der zahlreichen Beschuldigten in der Causa Beschwerde erheben werde. Dadurch würde es bis zu einem allfälligen Prozess noch einmal rund ein Jahr dauern.

Dass das Justizministerium bis Jahresende über eine Anklageerhebung entscheiden werde, hält der Anwalt wegen der Einschaltung des Weisenrats zeitlich für nicht machbar. Doch egal, wie lange das Ganze noch dauere, "letztlich wird Grasser freigesprochen werden", zeigte er sich gegenüber der APA am Rande eines Prozesses überzeugt. Die "Format"-Veröffentlichung verurteilte Ainedter, das sei Amtsmissbrauch.

Auswahl der Investmentbank

Die Staatsanwaltschaft wirft laut dem von "Format" zitierten Papier Grasser vor, gemeinsam mit Walter Meischberger, Ernst Plech und Peter Hochegger einen "Tatplan" entwickelt zu haben, wie sie bei der Buwog-Privatisierung und der Tower-Vermietung "finanzielle Vorteile" lukrieren könnten. In dem Text wird ausdrücklich von "Bestechungszahlungen" geschrieben. Der Vorwurf an den damaligen Finanzminister im Zuge der Buwog-Privatisierung laut diesem Text: Grasser habe bereits bei der Auswahl des Investmenthauses die Finger im Spiel gehabt, sodass er dann beim Verkaufsprozess Einfluss nehmen habe können, und "nach Zusage entsprechender Bestechungszahlungen erteilte Grasser den durch Zahlungsversprechen motivierten Zuschlag an das Österreich-Konsortium".

Oberstaatsanwalt Gerald Denk, der laut dem Magazinbericht Autor des Textes ist, geht demnach davon aus, dass 9,61 Millionen Euro "Bestechungsgelder" an Grasser ausbezahlt worden seien, wobei aber Meischberger, Plech und Hochegger für die Abwicklung der Zahlungen beteiligt worden seien.

Beschuldigte weisen Vorwürfe zurück

Nach dem gleichen Schema sei bei anderen öffentlichen Aufträgen wie der Einmietung der Finanz- und Zollämter in den Linzer Terminal Tower und in die Wiener Brehmstraße sowie bei der Post-Privatisierung vorgegangen worden. In dem Bericht sind auch die Konten aufgelistet, über die das Geld geflossen sein soll.

In Summe wirft Denk laut dem von "Format" zitierten Text den vier Beschuldigten Untreue und Geschenkannahme durch Beamte in unterschiedlichen Beteiligungskonstellationen vor. Alle Beschuldigten haben mehrfach alle Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass die Vergaben transparent und korrekt erfolgt seien. (APA, 24.10.2014)