Graz - Durch mehrere Maßnahmen - von höheren Einkommensgrenzen für die Wohnbeihilfe, einer neuen Wohnbaufinanzierung bis hin zur höheren Sanierungsförderung - soll in der Steiermark künftig das Wohnen leistbarer werden. Am Donnerstag präsentierten der steirische Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) und sein Stellvertreter Hermann Schützenhöfer (ÖVP) gemeinsam das Paket.

Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser (SPÖ) und Wohnbaulandesrat Johann Seitinger (ÖVP) stellten die Maßnahmen im Detail vor: So werden die Einkommensgrenzen für Wohnbeihilfenbezieher ab dem 1. Jänner 2015 um zehn Prozent erhöht. Zu den derzeit rund 26.000 Beziehern werden dadurch 3.000 zusätzlich erwartet. Zum anderen werde durch die Erhöhung der Grenzen die jeweilige Wohnbeihilfe zwischen 20 und 30 Euro steigen, erläuterte Schrittwieser. Die Obergrenze für eine Person liegt jetzt bei 1.223 Euro.

Jährliche Evaluierung

Bezieher von Mindestpension sollen demnach beispielsweise anstatt der bisherigen rund 92 Euro künftig 116 Euro Wohnbeihilfe monatlich bekommen. Eine Familie mit monatlichem Einkommen von 1.286 Euro und zwei Kindern werde knapp 199 statt bisher 173 Euro beziehen. Zusätzlich sollen die Einkommensgrenzen jährlich einer Evaluierung unterzogen werden.

Neue Geschoßbauförderung

Die Geschoßbauförderung wird laut Seitinger neu geordnet. Vom bisherigen Modell des Annuitätenzuschusses geht man zu einem so genannten "nicht rückzahlbaren Zinsenzuschuss" für Wohnbauträger von geförderten Geschoßbauten über. Beim Annuitätenzuschuss bekamen die Mieter in den ersten 25 Jahren eine Förderung zu den Annuitäten, die sie in den darauffolgenden zehn Jahren zurückzuzahlen hatten. Nun werde ein "nicht rückzahlbarer Förderzuschuss" in der Höhe von zwei Prozent bei Genossenschaftswohnungen und von 3 Prozent bei Sozialwohnungen gewährt. Die Wohnbauträger dürfen im Gegenzug auf 30 Jahre nur noch an den Richtwert gebundene Mietzinse mit einer Obergrenze von 4,96 Euro in normalen Geschoßbauweise und 4,46 Euro für Sozialwohnungen verrechnen. Die Mietzinsen blieben so für die Bewohner auch kalkulierbar. Dafür werde das Land jährlich geschätzte 3,6 Mio. Euro zusätzlich aufwenden müssen.

Weiters werde die Förderung der umfassenden Sanierung von 1.130 Euro künftig auf 1.300 Euro angehoben. Seitinger begründete diese Maßnahme mit seit 15 Jahren gleichbleibenden Förderbeträgen, wobei die Baukosten im selben Zeitraum um rund 50 Prozent gestiegen seien, und erhoffte sich nunmehr eine gestiegene Attraktivität der Sanierungsförderung.

Regelungen bei Liften werden gelockert

Und letztlich will man Maßnahmen zur Baukostensenkung setzen: So habe man ein Einsparungspotenzial von bis zu 500 Euro pro Quadratmeter - laut Seitinger "ohne die Qualität negativ zu beeinflussen" - gefunden. Das geht teils auf die Kosten der Behindertenfreundlichkeit: So ist künftig bei bis zu neun Wohnungen und drei Geschossen kein Lift mehr verpflichtend, sondern es muss nur noch die "Möglichkeit zum Nachrüsten" vorhanden sein. Weiters müssen nur noch 25 Prozent des Wohnbaus für Menschen mit Beeinträchtigungen anpassbar sein (bisher 100 Prozent Anpassbarkeit gefordert). Weiters werden u.a. Notkamine und die Doppelprüfungen der Bauphysik abgeschafft und Vereinfachungen im Bereich der Bautechnik eingeführt.

An dem Maßnahmenpaket sei eineinhalb Jahre gearbeitet worden, schilderte Voves. Es gehe darum, "allen jenen Menschen sofort zu helfen, die Schwierigkeiten bei der Finanzierung ihres Wohnraums haben", sagte der Landeshauptmann. Das aktuelle Paket sei durch "finanzielle Spielräume" ermöglicht worden, die durch die "Umsetzung der reformpartnerschaftlichen Budgetpolitik" geschaffen werden konnten. "Wir haben ein Budget ohne neue Schulden, aber wir sind uns auch bewusst, dass wir jetzt nicht zum Transcheln anfangen und Geld ausgeben, das wir nicht haben", doch "Wohnen muss in der Steiermark leistbar bleiben", begründete Schützenhöfer die Einführung des Maßnahmenpakets in Zeiten des Sparens. (APA, 23.10.2014)