Berlin - Springers "Bild", Burda und Funke geben im Streit um die Abgeltung ihrer Inhalte von Google vorerst nach: Die deutschen Verlage haben ihre Verwertungsgesellschaft angewiesen, eine "widerrufliche Gratiseinwilligung" abzugeben, dass der Suchmaschinenkonzern ihre Inhalte in Suchergebnissen weiter unentgeltlich nutzen kann, bis der Streit rechtlich geklärt ist. Das ließ die VG Media am Mittwoch verlauten. Sie beugten sich vorerst der "überwältigenden Marktmacht von Google".

Ab Donnerstag wollte Google seine Ankündigung umsetzen, Inhalte der über die VG Media klagenden Verlage nur noch mit Titel, aber nicht mehr mit Auszügen oder Bildern anzuzeigen. Diese Ankündigung bis zur rechtlichen Klärung auszusetzen, also eine "Waffenruhe", habe Google abgelehnt.

Kartellamt: Zwang zum Entgelt schwer abzuleiten

Bei den Münchner Medientagen ließ Kartellamtschef Andreas Mundt laut "Meedia" am Mittwoch wenig rechtliches Verständnis für die VG Media und ihre Anliegen erkennen: "Eine Verpflichtung Googles zum Kontrahierungszwang mit Entgelt ist nur schwer aus dem Leistungsschutzrecht abzuleiten." Nicht zum ersten Mal zeigt sich das deutsche Kartellamt eher skeptisch, wenn es um Handlungsmöglichkeiten gegen Google geht.

Google hat zuletzt vom Kartellamt eine formelle Entscheidung gefordert, dass es keinen Grund zum Einschreiten in Sachen Leistungsschutz sieht. Die VG Media verlangte daraufhin von Google, bis zur Entscheidung des Kartellamts auf die Einschränkung der Anzeige ihrer Inhalte zu verzichten. Diese "Waffenruhe" habe Google abgelehnt.

Die verkürzte Darstellung auf Google setze die Verlage "einem erheblichen
wirtschaftlichen Druck" aus, hieß es. Sie sähen sich dadurch zur widerruflichen Gratiseinwilligung "gezwungen".

"Umsatzeinbußen drohen, die zu weiteren Insolvenzen führen können"

Der Umgang Googles mit den Verlagen in der VG Media laufe "der erklärten Absicht des Gesetzgebers bei der Einführung des Presseleistungsschutzrechts zuwider, wonach ein Ausgleich geschaffen werden sollte für die Übernahme der verlegerischen Leistungen durch Betreiber von Suchmaschinen", heißt es in der Erklärung der Verwertungsgesellschaft. "Die VG-Media-Presseverleger beugen sich nur wegen der Marktmacht Googles von mehr als 90 Prozent. Den Presseverlegern drohen andernfalls Umsatzeinbußen, die auch zu weiteren Insolvenzen führen können." Die Verlage bezeichnen das Vorgehen Googles als "kartellrechtswidrig".

Verlage erwarten Entscheid der Schiedsstelle 2015

Im Mai oder Juni 2015 werde die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt im zivilrechtlichen Verfahren der Verlage in der VG Media gegen Google über Umfang und Anwendbarkeit des Presseleistungsschutzrechts entscheiden, erwarten die Verlage. (red, derStandard.at, 22.10.2014)