Ist das Urteil gegen Ernst Strasser zu streng? Laut OGM-/Kurier-Umfrage sind nur zwölf Prozent der Befragten dieser Meinung, was heimische Medien nicht davon abhält, kritischen Stimmen zum Strafmaß breiten Raum einzuräumen. Dabei wird ein wesentlicher Punkt oft übersehen: Recht wird von Menschen gesprochen. Menschen, von denen man nicht verlangen kann, dass sie auf ihre Verhöhnung nicht reagieren.

Wer davon ausgeht, sein Gegenüber mit zutiefst lächerlichen Geheimagenten-Märchen für dumm verkaufen zu können, darf sich über eine dementsprechende Reaktion nicht beklagen. Dass man als Angeklagter vor Gericht nicht unter Wahrheitspflicht steht, ist kein Freibrief dafür, anstelle von Ausreden und Notlügen Geschichten zu erfinden, deren Absurdität und gleichzeitige Ernstgemeintheit eine Beleidigung der Zuhörerintelligenz darstellen.

Genau unter diesem Aspekt müsste der Strasser-Schuldspruch auch seine präventive Wirkung entfalten. Wer zum Beispiel für ein Telekom-Gutachten tausend Arbeitsstunden verrechnet hat, sollte es sich lieber gut überlegen, vor Gericht zu behaupten, dass er sich an den Inhalt leider nicht mehr erinnern könne. Und wer die Tatsache, von seiner Schwiegermutter 500.000 Euro in bar bekommen zu haben, damit erklärt, dass "Wochenende war, und deshalb eine Banküberweisung nicht möglich gewesen wäre", sollte bedenken, dass er am juristischen Watschenbaum nicht bloß rüttelt, sondern diesen mit Rammbock bearbeitet.

Man könnte einwenden, dass man eben als Richter vollkommen emotionsbefreit agieren und selbst die dreisteste Chuzpe mit Gleichmut hinnehmen müsse. Aber kann man das wirklich einfordern?

Dazu ein Selbstversuch: Vor mir liegt das dieser Tage gerichtsanhängige "Glücksspiel-Gutachten", für das die Österreichischen Lotterien dem BZÖ 300.000 Euro bezahlt haben. Es ist samt Deckblatt acht Seiten stark, strotzt vor Rechtschreib- und Grammatikfehlern (der erste befindet sich auf der Titelseite), manche Sätze haben kein Prädikat. Die vollständigen Sätze sind zum Teil eine noch größere Frechheit: "Spiel muss Spaß machen, das Risiko für den Kunden muss so gering wie möglich gehalten werden, und trotzdem sollte es attraktive Gewinnchancen geben." Oder: "Die vorbildliche Umsetzung des Gedankens des Responsible Gamings in der Casinos Austria AG hat zur Folge, dass wesentliche Verbesserungen im eigenen Wirkungsbereich kaum mehr erzielt werden."

Ich kann mir nicht helfen: Der Gedanke, dass es bei Casinos Austria und BZÖ erwachsene Menschen gibt, die mich glauben machen wollen, dass diese Erkenntnisse 300.000 Euro wert sind, emotionalisiert mich. Eine Scheinrechnung, die den Schein nicht wahrt und nicht einmal so tut, als versuche sie ihn aufrechtzuerhalten, stellt eine bloße Provokation dar. Es gehört zum Mindeststandard menschlicher Umgangsformen, Täuschungsversuche nicht zur Verhöhnung des vermeintlich Getäuschten zu missbrauchen. So wie jemand, der beim Vorspielen eines Orgasmus gähnt oder demonstrativ auf die Uhr schaut, sich nicht wundern darf, wenn das als beabsichtigte Verächtlichmachung interpretiert wird. (Florian Scheuba, DER STANDARD, 23.10.2014)