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Wohin darf man mit der Fußfessel gehen? Kartnig besuchte die Grazer Oper.

Foto: APA/HANS KLAUS TECHT

Graz/Wien - In Österreich tragen derzeit 1041 Menschen eine elektronische Fußfessel und ersparen sich dadurch einen Gefängnisaufenthalt. Rund 89 Prozent davon beenden ihren elektronisch überwachten Hausarrest ohne Abbruch. Diese Zahl spricht durchaus für den Einsatz von Fußfesseln. Die Richtlinien dafür scheinen aber noch nicht eindeutig geklärt zu sein, oder lassen zumindest Raum für Interpretation.

Die derzeitige Debatte darüber löste Hannes Kartnig aus, der kürzlich mit Fußfessel die Grazer Oper besuchte. Der 62-Jährige war wegen Steuerhinterziehung, neben einer Geldstrafe, zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Seit September trägt er eine Fußfessel, darf damit zwar tagsüber arbeiten gehen, das Haus aber abends und nachts nicht verlassen.

Laut Andreas Zembaty vom Bewährungshilfeverein Neustart, der auch Menschen mit Fußfesseln begleitet, ist der Zweck der Fußfessel eindeutig festgelegt. "Er dient der Berufsausübung zu festgelegten Zeiten und der Pflege privater Beziehungen." Kulturelle Veranstaltungen zu besuchen, gehen seiner Meinung nach in Ordnung.

Kein Besuch von öffentlichen Veranstaltungen

Anders sieht das Peter Prechtl, der Leiter der Vollzugsdirektion: Kartnig habe einen Antrag auf "Aufrechterhaltung von familiären Kontakten" gestellt, darunter falle aber kein Besuch von öffentlichen Veranstaltungen.

Da es in der Hinsicht scheinbar Auffassungsprobleme gibt, möchte Prechtl den Fall Kartnig bei einem Treffen der Verantwortlichen für Fußfesseln im November genauer besprechen. Denn rechtlich sei alles korrekt abgelaufen, man müsse in Zukunft aber genauer hinterfragen, was mit diesen Ansuchen bezweckt wird, sagte er gegenüber ORF.at.

Die Fußfessel sei grundsätzlich eine gute Sache und man habe damit schon viel Positives bewirkt. Man sollte sich sogar grundsätzlich einen weiteren Ausbau des elektronisch überwachten Hausarrests überlegen, meint Peter Prechtl. (ah, DER STANDARD, 22.10.2014)