Wien/Korneuburg - Am Landesgericht Korneuburg ist am Dienstag ein Prozess gegen einen 25-Jährigen wegen Verhetzung mit dem Angebot auf eine Diversion gegen Erbringung gemeinnütziger Leistung vorerst eingestellt worden. Der Niederösterreicher bereute "im Prinzip", die laut Anklage antisemitischen Postings auf der persönlichen Facebook-Seite von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) getätigt zu haben.

"Ich bereue es im Prinzip, aber ich war damals sehr empört, als die Juden Gaza bombardiert haben", erklärte der Wirtschaftsingenieur. "Ich meinte aber nicht, dass alle Juden komplett ausradiert werden sollen", betonte er.

Laut Staatsanwalt Thomas Ernst hatte der Niederösterreicher folgenden Eintrag veröffentlicht: "Friede existiert erst dann wenn die juden komplett verschwinden!! 1950 hatten sie nicht mal ein Platz und jetzt sinds im Palästina und ermorden dort menschen um mehr fläche zu kriegen!! Hitler hat eindeutig zu wenig gemacht!!".

Falsche Wortwahl unter Frust

Mit der Aussage, dass die "Juden komplett verschwinden", habe er gemeint "aus dem Gaza-Streifen". Daraufhin hielt ihm Richterin Anna Wiesflecker vor, dass er auch "Hitler hat eindeutig zu wenig gemacht" gepostet hat und dies in diesem Kontext als Verhetzung anzusehen ist. "Das war eine falsche Wortwahl. Ich habe das unter Frust geschrieben", so der Angeklagte.

Leistet der Wirtschaftsingenieur nun innerhalb von sechs Monaten 100 Stunden gemeinnützige Arbeit und begleicht die Pauschalkosten, wird das Verfahren eingestellt. Der 25-Jährige bliebe somit ohne Vorstrafe.

Hintergrund

Die Staatsanwaltschaft hat im Sommer Ermittlungen wegen möglicherweise verhetzender Postings auf der Facebook-Seite von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) eingeleitet.

Ermittelt wurde zunächst gegen unbekannt wegen des Verdachts auf Verhetzung. Anfang September hieß es, dass acht Verdächtige ausgeforscht seien. Vier der damals ausgeforschten Personen sollen von der Bundeshauptstadt aus tätig gewesen sein, vier weitere in den Bundesländern. Zwei Verfahren - je eines in Wien und in Korneuburg - wurden schon eingestellt.

Friedensappell

Kurz hatte Anfang Juli einen Nahost-Friedensappell auf Facebook veröffentlicht, worauf es zahlreiche Kommentare gab, darunter auch antisemitische. Der Minister schaltete die Staatsanwaltschaft ein.

Juristisch gesehen ist es nicht von Belang, wo bedrohliche, verhetzende oder beleidigende Äußerungen getätigt werden - egal ob in einem klassischen Medium, auf einer Veranstaltung oder eben im virtuellen Raum. Allenfalls die Größe des Adressatenkreises spielt eine Rolle bei der strafrechtlichen Bewertung. (red, derStandard.at, 21.10.2014)