Brüssel - Österreich behandelt türkische Zugewanderte gesetzlich schlechter, als es dürfte: Zu diesem Schluss kam die EU-Kommission bereits vor drei Jahren. Die österreichische Regierung kam der Aufforderung, die Rechtslage zu ändern, jedoch nicht nach und landet deshalb jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof.

Zur Vorgeschichte: Laut Assoziierungsabkommen der Türkei mit der EU dürfen Mitgliedsstaaten die Einreisebedingungen für türkische Staatsangehörige nicht zu deren Ungunsten verändern. In Österreich gilt diese Stillhalteklausel seit dem EU-Beitritt im Jahr 1995.

Keine Deutschtests vor Einreise

Alle Gesetzesverschärfungen im Niederlassungsrecht sind daher auf jene Türken und Türkinnen, die einwandern, um hier erwerbstätig zu sein, nicht anwendbar – beispielsweise die Pflicht, vor der Einreise einen Deutschtest zu absolvieren oder vor Verlängerung des Aufenthaltstitels die Integrationsvereinbarung zu erfüllen.

Die EU-Kommission hatte Österreich aufgefordert, eine begründete Stellungnahme abzugeben, warum die Änderungen nicht im Gesetz festgeschrieben wurden. Österreich verteidigte sich dahingehend, dass man ein "Rundschreiben" an die zuständigen Behörden versandt habe, die Regeln auf Türken und Türkinnen nicht anzuwenden.

Das sei aber nicht ausreichend, so die Kommission: Jeder und jede Betroffene müsse sich ein Bild von der Rechtslage machen können. Österreich sei daher gefordert, die Gesetzeslage anzupassen, andernfalls werde man ein Vertragsverletzungsverfahren anstrengen. Genau das ist nun passiert. (sterk, derStandard.at, 16.10.2014)