Das Oberlandesgericht Wien hat am Mittwoch die FPÖ Wien wegen einer Aussendung von Klubobmann Johann Gudenus rechtskräftig zu einer Entschädigungszahlung von 1.700 Euro verurteilt. Das Gericht sah den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.

Behauptung "ehrenrührig"

Gudenus hatte am 2. August 2013 in einer OTS-Aussendung eine wüste Attacke gegen die Hilfsorganisation SOS Mitmensch und deren Sprecher Alexander Pollak geritten. Unter anderem war in der Aussendung zu lesen, dass Pollak "nur illegale Ausländer wichtig sind, weil er, wie die Schlepper-Mafia auch, mit ihnen ein gutes Geschäft macht".

Das Oberlandesgericht begründete die Verurteilung damit, dass die Behauptung von Gudenus ehrenrührig sei und ihr jegliches Tatsachensubstrat fehle. Damit sei der Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht.

Pollak: Meinungsfreiheit kein Freibrief

"Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, es darf jedoch keinen Freibrief für falsche, verächtlich machende und kreditschädigende Aussagen geben", erklärte SOS-Mitmensch-Sprecher Pollak in einer Aussendung am Mittwoch. "Gerade die Politik hat hier eine besondere Verantwortung. Deshalb sind wir gegen die Behauptungen von FPÖ-Klubobmann Gudenus juristisch vorgegangen, und es wurde uns vom Gericht Recht gegeben."

Zweite Verurteilung in diesem Jahr

Bereits im März war die Wiener FPÖ wegen einer Aussendung gegen Pollak rechtskräftig zu einer Entschädigungsleistung von 3.000 Euro verurteilt worden. (red, derStandard.at, 15.10.2014)