Die Woche begann mit einer erfreulichen Nachricht, verbreitet sowohl von "Heute" wie auch von "Österreich". Busserl-Alarm! alarmierte die Fellner-Post, Fiona & KHG zeigten sich verliebt wie am ersten Ehe-Tag. Glamour-Paar ließ es krachen, und zwar zum Oktoberfest-Finale. Sie haben sich dabei sogar etwas gedacht. "Auf der Wiesn gibt's ka Sünd!" dachten sich wohl auch Fiona und Karl-Heinz Grasser und wählten das Finale des Münchner Oktoberfestes für einen ihrer seltenen Society-Auftritte, natürlich zünftig in Tracht.
Vermied "Österreich" alles, was die Stimmung des Paares hätte trüben können, zeigte sich "Heute" kritischer. Unter dem Foto von Fiona im Dirndl und Karl-Heinz in der Krachledernen die bedauernswerte Schlagzeile Grasser auf Wiesn: In Wien droht Anklage! Nicht genug damit ging man auch noch ins Detail. In München auf der Bierbank, in Wien auf der Anklagebank? Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Fiona ließen es am Wochenende auf dem Oktoberfest so richtig krachen.
Offenbar reicht der Wortschatz, der dem Boulevard im Zusammenhang mit dem Oktoberfest zwecks Beschreibung dortiger Aktivitäten zur Verfügung steht, über die Verbalverbindung Krachenlassen nicht hinaus, wobei der Gipfel des Krachs sichtbar wird, wenn sich Grasser sogar zu einem Wangen-Bussi vor den Fotografen hinreißen lässt. Er muss dabei seine Fähigkeiten im Multitasking beweisen, klammert er sich doch mit der Rechten an die zu Busselnde, mit der Linken an einen weitgehend, aber eben nicht ganz geleerten Maßkrug. Dabei helfen ihm offensichtlich die drei Talente, die er sich einst selbst bescheinigt hat.
Leider trübte "Heute" die bierselige Harmonie ein wenig mit Erinnerungen an die Zukunft. Mit der Hetz' könnte es bald vorbei sein: Laut "Format" prüft das Justizministerium derzeit, ob gegen Grasser Anklage wegen Bestechung (beim Linzer Terminal Tower, wo Finanzämter eingemietet sind) erhoben wird.
Diese Miesmacherei hätte sich "Heute" ersparen können, denn in "Profil" antwortete der Justizminister auf die Frage, ob sich eine Entscheidung in der Causa Karl-Heinz Grasser/Buwog heuer noch ausgehe: Ich kann und darf zu Einzelfällen nichts sagen. Derzeit kann ich auch nicht abschätzen, wie lange das noch dauern wird. Also lange, und KHG wird es noch oft krachen lassen können, ehe etwas passiert. Es leben ja noch Zeugen.
Ganz abgesehen davon, dass bisherige juristische Anläufe in Zusammenhang mit Ereignissen aus der Zeit, in der es die Grasser-Gang noch krachen ließ, glimpflich endeten, und einiges darauf hindeutet, dass es dabei bleiben könnte. Begründete der Justizminister doch die Einstellung des Verfahrens ohne Anklage in der Causa der flüchtigen Leistung des Lobbyisten Meischberger in aller gebotenen Ausführlichkeit und formvollendet. Ganz generell und unabhängig von Einzelfällen, über die ich grundsätzlich nicht spreche: Nicht alles, was moralisch zum Himmel stinkt, ist nachweislich strafbar, und wenn es noch so nachweislich zum Himmel stinkt. Wem der Geruch nicht passt, der halte sich eben die Nase zu.
Die zweite, noch weit erfreulichere Nachricht der Woche, war Mittwoch in "Heute" zu lesen, und es ist unverständlich, dass sie erst auf Seite 12 gebracht wurde, handelt es sich doch um eine Weltsensation von mindestens demselben Format wie: Forscher bewiesen die Existenz Gottes. Diesmal hieß es ähnlich. Forscher: Es gibt Leben nach dem Tod. Spektakuläres Ergebnis nach Experimenten mit Herzpatienten in Wien.
Eindrucksvoll, fand "Heute": Nach vier Jahren Tests mit 2000 Herz-Patienten sind sich Forscher aus Wien und Southampton (GB) sicher, dass es so etwas wie ein Leben nach dem Tod gibt! Der Beweis: 40 Prozent der Kranken, die klinisch tot waren und zurückgeholt wurden, berichteten, wie sie bei Bewusstsein waren - und bei Wiederbelebungsmaßnahmen zuschauen konnten!
Dass ein Leben nach dem Tod nur 40 Prozent der Kranken gegönnt sein soll und auch nur Herz-Patienten, ist eine große Ungerechtigkeit gegenüber den 60 Prozent klinisch Toter und denen etwa nach einer Leberzirrhose. Überhaupt ist fraglich, ob es sich dabei um eine erfreuliche Nachricht handelt. Da ist einer klinisch tot, wird - weil Herz - zurückgeholt und muss dann doch noch als Zeuge in einem Verfahren aussagen, zu dessen Einstellung sein Tod den erfreulichsten Anlass geboten hätte. (Günter Traxler, DER STANDARD, 11./12.10.2014)