Wenn ein Gesetz schon als Entwurf leise nach Verfassungswidrigkeit riecht, dann wohl das sogenannte Islamgesetz. Der von Integrationsminister Sebastian Kurz und Kanzleramtsminister Josef Ostermayer vorgestellte Entwurf sieht das Verbot ausländischer Finanzierung für Moscheen, Imame und muslimische Kulturvereine vor. Damit soll wohl der tatsächlich problematische Einfluss ultrakonservativer Ölstaaten und/oder der Türkei etwa auf die islamische Religionslehre unterbunden werden.

Aber wie soll das funktionieren? Atib, die größte muslimische Kulturvereinigung, steht vollkommen unter der Kontrolle der türkischen staatlichen Religionsbehörde Diyanet. Vor allem aber ist hier eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen weltweiten Religionen gegeben, die von Verfassungsrechtlern äußerst kritisch gesehen wird.

Die Vertreterinnen von der "Muslimischen Jugend Österreichs" merken dazu nachvollziehbar an, dass das sehr nach "Bürgern zweiter Klasse" und Sondergesetzgebung rieche und verschiedene Moscheenvereine und informelle Zirkel wohl (noch mehr) im Untergrund verschwinden würden.

Das neue Islamgesetz kommt einigermaßen überfallsartig und wirkt anlassbezogen. Man muss den bedenklichen bis gefährlichen Strömungen im Islam bei uns realistisch und ohne falsche Political Correctness behandeln; aber in dieser Form wirkt das Vorgehen eher kontraproduktiv. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 9.10.2014)