Wien – Ein Schauplatz der derzeit gerichtlich durchleuchteten Misere um die Finanzlage des Burgtheaters ist das Verfahren um die Entlassung der ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführerin des Hauses, Silvia Stantejsky. Ihre Amtsenthebung am 18. November 2013 ficht sie derzeit vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht an. Am Mittwoch wurde sie zum genauen Prozedere ihrer Suspendierung (11. 11. 2013) und Entlassung (18. 11. 2013) befragt.

Anlass ihrer Suspendierung war eine fragwürdige Überweisung von 9.000 Euro (2013) auf ihr Privatkonto. Dieses Geld habe sich Stantejsky lediglich zurückgeholt, so die Klägerin, da sie es dem Theater 2009 zur Bezahlung eines Mitarbeiters vorgestreckt habe.

"Reine Formsache" wurde zur Entlassung

Die übliche Verrechnung zum Zeitpunkt der Auszahlung wäre zu zeitaufwändig gewesen, Zeit, die sie damals nicht hatte, wie sie betont. Richter Helge Eckert: "Würden alle so agieren, bricht jede Buchhaltung zusammen."

Nachdem sie diese Transaktion dem Revisor Peter Stransky (Holding) erklärt habe, wurde Stantejsky signalisiert, es würde sich bei der Suspendierung um eine "reine Formsache" handeln. Was sich mit der Entlassung wenige Tage später allerdings nicht bewahrheitete. Ein Nervenzusammenbruch folgte; Stantejsky laborierte zudem an den Folgen einer Lungenentzündung. Alle im Aufsichtsrat seien von ihrer Unschuld überzeugt gewesen, wie sie sagt, doch war die Sachlage scheinbar doch "zu unklar".

Angebot: Job, dafür keine Anfechtung der Entlassung

Stantejsky erklärt weiter: Georg Springer habe ihr in der Folge die Stelle der Referentin des Direktors angeboten, vorausgesetzt sie verzichte darauf, die Entlassung anzufechten. Man stellte ihr den 20. November als Termin in Aussicht, den neuen Vertrag zu unterzeichnen. Es sei ihr auch Unkündbarkeit zugesichert worden. Stattdessen wurde sie aber entlassen.

Stantejsky habe auch nach der Entlassung in ihrem angestammten Büro weitergearbeitet. Sie sei einem Mitarbeiter der Kontrollfirma KPMG gegenübergesessen. "Am Abend habe ich dann immer die Schlüssel abgegeben und bin zurück ins Spital." Sie habe weitergearbeitet, da Springer die Möglichkeit einer Wiedereinstellung in den Raum stellte, sofern sie zur Aufklärung beitrage und den Jahresabschluss mache.

Später seien weitere Privatüberweisungen aufgetaucht: zu den 9.000 noch 5.000 sowie 2.000 Euro. Ihr sei angeraten worden, diese in Summe 16.000 Euro "aus tätiger Reue" zu überweisen, was sie in ihrem, von Anwältin Alice Epler (in ihrer Funktion als Zeugin) als sehr schlecht bestätigten Gesundheitszustand auch getan habe. Mit der Sicherstellung, dass dies keinem Schuldeingeständnis gleichkomme. Der Prozess wird am 19. November fortgesetzt. (Margarete Affenzeller, DER STANDARD, 9.10.2014)