Klagenfurt - Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat sich in der Causa BZÖ-Wahlbroschüre zur Fortführung der Ermittlungen entschlossen. Behördensprecherin Carmen Prior teilte schriftlich mit: "Es wurde von der WKStA ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens zum Werbewert und Werbenutzen der Broschüre beauftragt."
Es geht dabei um eine Werbebroschüre für den Wirtschaftsstandort Kärnten, die das BZÖ in leicht abgewandelter Form als Wahlkampfbroschüre im Landtagswahlkampf 2009 verbreitete. Das Druckwerk war der damaligen Werbelinie des BZÖ auffallend ähnlich. Die WKStA sieht darin Untreue und bezifferte den Schaden für das Land mit 210.000 Euro. Beschuldigt sind die (Ex-)Politiker Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner sowie zwei Manager von Landesgesellschaften. Dörfler wird zudem Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einem Bauprojekt vorgeworfen. Er soll bei der Vergabe eines Bauauftrags zumindest 12.000 Euro gefordert haben.
Oberlandesgericht hatte Anklage aufgehoben
Das Oberlandesgericht Graz hatte die Anklage der WKStA nach Einsprüchen der Beschuldigten aufgehoben und an die Korruptionsermittler zurückverwiesen. Laut den Richtern war nicht klar, wem die Werbebroschüre genützt habe - dem Land oder der Partei. Theoretisch hätte die WKStA das Verfahren nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts auch einstellen können. Offenbar wollen die Staatsanwälte die Sache aber weiterverfolgen. (APA, 8.10.2014)