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Geplant ist die neuerliche Verschärfung der Zugangsbestimmungen zum Pflegegeld der Stufen 1 und 2 im Jahr 2015.

Foto: apa/Gindl

Wien - Die Anhebung des Pflegegeldes 2016 wird durch die für kommendes Jahr geplanten Kürzungen mehr als ausfinanziert. Das geht aus dem auf der Parlamentshomepage veröffentlichten Gesetzesentwurf des Sozialministeriums hervor. Demnach kostet die Anhebung 49,7 Millionen Euro im Jahr 2016 - die Kürzungen sollen aber allein in diesem Jahr 57,3 Millionen Euro bringen. Es bleibt also ein Plus von 7,6 Millionen Euro.

Geplant ist die neuerliche Verschärfung der Zugangsbestimmungen zum Pflegegeld der Stufen 1 und 2 im Jahr 2015. Eine erste Verschärfung hatte es bereits 2011 gegeben. Damit soll die Zahl der Neuzugänge zum Pflegegeld im kommenden Jahr um 6.000 reduziert werden - von 71.000 auf 65.000 Personen. Mit den somit erzielten Einsparungen wird dann die Anhebung des Pflegegeldes 2016 finanziert.

20 Millionen Euro Einsparung 2015

Konkret rechnet das Sozialministerium laut der Einschätzung der finanziellen Auswirkungen des Gesetzesentwurfs mit Einsparungen von 19,1 Millionen Euro im Jahr 2015, im Jahr 2016 sollen die Einsparungen auf 57,3 Millionen Euro ansteigen, 2017 sollen es bereits 95,5 Millionen Euro sein. Die Mehrkosten für die zweiprozentige Anhebung des Pflegegeldes in allen sieben Stufen (sowie die mit 76.000 Euro bezifferten "Angehörigengespräche") schätzt das Sozialministerium auf 49,7 Millionen Euro im Jahr 2016. Weil für die Folgejahre keine weiteren Anhebungen eingeplant sind, bleibt dieser Betrag dann weitgehend konstant.

Kritik von Behindertenverbänden

Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) hat die neuerliche Einschränkung des Zugangs zu den unteren beiden Pflegestufen als notwendige Kostendämpfungsmaßnahme verteidigt. Er verweist darauf, dass die Kosten für die 24-Stunden-Pflege zuhause stark steigen, weshalb bei den unteren Pflegestufen justiert werden müsse. Betreffen werden die Einschränkungen laut Hilfsorganisationen vor allem Personen mit Lernschwächen und mit beginnender Altersdemenz. Behindertenverbände sehen daher Mehrbelastungen auf pflegende Angehörige zukommen. (APA, 8.10.2014)