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Der Prozess gegen Francesco Schettino wegen fahrlässiger Tötung läuft noch.

Foto: REUTERS/Remo Casilli

Rom - Costa Crociere, Betreiberin der 2012 havarierten Costa Concordia, muss für die Anwaltskosten des Unglückskapitäns Francesco Schettino aufgekommen. Die Reederei wird 26.000 Euro für das Honorar von Schettinos Rechtsanwalt zahlen, berichteten italienische Medien.

Laut den Arbeitsverträgen zwischen der Reederei und den Schiffskapitänen ist Costa Crociere zur Zahlung der Anwaltskosten bei Prozessen angewiesen, bei denen eine gravierende Schuld des Kapitäns ausgeschlossen wird. Das sei beim Unglück der Costa Concordia nicht der Fall, da die Verantwortung Schettinos offenkundig sei, behauptete Costa Crociere.

Ein Gericht in Neapel meinte jedoch, dass die Reederei für Schettinos Anwaltskosten aufkommen soll, da der Prozess gegen den Kapitän wegen fahrlässiger Tötung noch im Gange ist. Die Havarie vor der toskanischen Insel Giglio hatte 32 Menschenleben gefordert. (APA, 5.10.2014)