Wien - Der Gesetzesentwurf für die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse als Minderheitenrecht wird am Donnerstag erstmals inhaltlich auf Politikerebene diskutiert. Bei der Opposition sieht man bei der Umsetzung der politischen Einigung vom Sommer noch einige Diskussionspunkte. Aber auch die ÖVP hat Änderungswünsche.

In den Klubs von FPÖ und Grünen stößt man sich einerseits an der dem Verfahrensrichter im Entwurf zuerkannten Rolle. Dass dieser etwa den Abgeordneten das Rederecht entziehen können soll, ist für FPÖ-Parlamentarier Gernot Darmann "ganz klar ausgeschlossen". Auch für Dieter Brosz von den Grünen ist klar, dass es hier nur um eine beratende Rolle im Dienste des Vorsitzes gehen könne.

Andererseits befürchten die Freiheitlichen ein "Whistleblower"-Verbot, weil der Entwurf den Mandataren aus Sicht Darmanns die Verwendung rechtswidrig zugespielter Informationen verbietet.

Sorge um Zeugenladungen

Die Grünen wollen auch sicherstellen, dass die Mehrheit der Abgeordneten nicht verhindern kann, dass eine Minderheit einen Zeugen zwei Mal lädt. Möglich wäre das etwa, wenn man der Mehrheit ermöglicht, einen Zeugen - etwa ein Regierungsmitglied - schon vorzeitig bei weniger relevanten Punkten zu laden, um ihn bei heikleren Themen vor einer Befragung zu schützen. Brosz zeigte sich dennoch für eine zeitgerechte Einigung zuversichtlich, generell sei die Atmosphäre bei den vorbereitenden Gesprächen gut.

Zuversichtlich zeigen sich auch die Neos. Es gehe nur noch um technische Fragen, sagte der Abgeordnete Nikolaus Scherak. Offene Details sah er bei der Vertretung des Vorsitzes, der Rolle des Verfahrensrichters, bei den Regeln für den Ausschluss der Öffentlichkeit sowie bei der Frage, ob Minderheitsentscheidungen durch eine Mehrheit ausgehebelt werden könnten.

Im SPÖ-Klub wird das ähnlich eingeschätzt. Es gehe nur noch um die Ausformulierung der einen oder anderen Detailfrage. Man sehe keine Hürde, die nicht zu meistern sei.

ÖVP mit offenen Fragen

Auf einem guten Weg sieht man die Verhandlungen auch im ÖVP-Klub, versicherte ein Sprecher am Dienstag. In der Vorwoche hatte Klubobmann Reinhold Lopatka freilich noch ein Papier mit aus ÖVP-Sicht offenen Fragen verteilt, so wollte er beispielsweise die Vorsitzregelung nicht in der Verfassung verankern. Angesprochen werden in dem Papier auch die Immunität von Abgeordneten, das Ordnungsgeld sowie Regeln für den Ermittlungsbeauftragten. Weiters monierte Lopatka laut "Kurier", dass die Rückmeldungen des Justizministeriums zum überwiegenden Teil nicht in den Text eingearbeitet worden seien.

Genau diese sorgen aber durchaus für Verwunderung im Parlament. Zweifel des Justizministeriums an der Notwendigkeit des Ermittlungsbeauftragten, der Wunsch nach Beweisbeschlüssen mit Mehrheit, Forderungen nach Einschränkungen bei den vorlagepflichtigen Akten und ausschließliche Aktenvorlage durch die Staatsanwaltschaft bei Verfahren, bei denen auch die Strafjustiz ermittelt, wurden nicht nur auf Oppositionsseite kritisiert. (APA, 30.9.2014)