Wien - Zwei Jahre Vorsprung machen sich bezahlt: 39,4 Prozent der Wienerinnen und Wiener gaben laut Media-Analyse für 2013 an, sie haben gestern Heute gelesen oder durchgeblättert. Die Gratiszeitung startete am 6. September 2004, seit 2005 jedenfalls gehört sie mehrheitlich einer Stiftung von Eva Dichand.

Österreich, kontrolliert von Wolfgang Fellner, kam im Spätsommer 2006 auf den Markt und wird überwiegend kostenlos angeboten. 24 Prozent der Wiener bekannten sich zuletzt dazu.

Die von Eva Dichands Mann Christoph geführte Kronen Zeitung lag zuletzt bei 27,5 Prozent in Wien, stetig rückläufig.

Bevor am 16. Oktober die neue Media-Analyse kommt, versucht Österreich das Gratisprinzip zu toppen: Fellners Zeitung kündigt Werbekunden an, ab 8. Oktober eine Ausgabe wöchentlich gratis an alle Wiener Haushalte (" auch an Werbeverweigerer") zu versenden. Auf Nachfrage heißt es dort: Jedenfalls heuer und nach Buchungsstand.

Solche Postwürfe stemmen Fellner-Medien meist in Vetriebs- und Werbedeals mit Zustellern.

"Wahre" Werbedeals

Andere Werbedeals von Österreich kann der PR-Ethikrat vorerst "wegen Gefälligkeitsberichterstattung und Täuschung der Leser rügen". Das entschied das Handelsgericht Wien als erste Instanz.

Anlass: redaktionell gestaltete, nicht als Werbung ausgewiesene Artikel in Österreich am Sonntag über Inserenten und ihre Lehrstellenangebote, übertitelt mit "Lehrlings-Offensive". Die Mediengruppe wollte dem Ethikrat solche Rügen verbieten lassen. Er maße sich Behördencharakter an, fördere damit Mitbewerber, setze die Mediengruppe herab und betreibe Kreditschädigung.

Das Handelsgericht widerspricht: Das "Werturteil" des Gefälligkeitsjournalismus "beruht auf einem wahren (und unbestrittenen) Tatsachensubstrat, nämlich der Veröffentlichung scheinbar redaktioneller Beiträge, die ganz offenbar im wirtschaftlichen Interesse von Inserenten standen". Zudem habe der Rat "die Grenzen zulässiger Kritik ganz offenbar eingehalten". Die Mediengruppe Österreich berief bereits.

Auch dem Presserat wollte die Mediengruppe medienethische Befunde über ihre Inhalte verbieten, das Handelsgericht wies sie hier schon im Jänner ab.

In einem zweiten Verfahren gegen den Presserat bekam die Mediengruppe laut Anwalt Peter Zöchbauer recht: Die erste Instanz habe dem Presserat untersagt, gegenüber Inseratenkunden eine Verletzung des Ehrenkodex zu behaupten. Hier ging der Presserat in Berufung.

"Tatsache"

Dem Kurier gab das Oberlandesgericht Wien gegen Österreich recht: Das Gericht bezeichne als "Tatsache", dass Österreich Interviews erfinde, wie auch das Fußballnationalteam der Zeitung vorgeworfen hat.

Herausgeber Helmut Brandstätters Aufruf an ÖFB-Sponsoren, deshalb nicht in Österreich zu inserieren, müsse sich eine Zeitung wie Österreich gefallen lassen, die auch andere vehement öffentlich angreife. (red, DER STANDARD, 30.9.2014)