Wien - Eine Klage der Gratiszeitung "Österreich" gegen den PR-Ethik-Rat, sollte es diesem verbieten, Entscheidungen als "Rügen" auszusprechen und diese zu veröffentlichen. Das Handelsgericht wies die Klage in erster Instanz ab, "Österreich" hat bereits dagegen berufen.

Vorwurf Schleichwerbung

Hintergrund der Klage war eine Rüge des Rates gegen die Tageszeitung. Diese betraf den Artikel "Lehrlings-Offensive" vom 13. Jänner 2013 , in dem - so der Vorwurf des PR-Ethik-Rates - einzelne Unternehmen, die in der Zeitung inserierten, auch im Artikel besonders hervorgehoben wurden. Der PR-Ethik-Rat sah darin "Gefälligkeitsberichterstattung" und die Transparenz zwischen kommerziellen Interessen und redaktioneller Berichterstattung als nicht gegeben.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Handelsgericht Wien sieht die Kritik des Rates als zulässig und gerechtfertigt und wies die Klage der Zeitung "Österreich" in 1. Instanz ab. Weiters sei der PR-Ethik-Rat nicht als "Behörde" zu sehen, sondern als Verein, der die Einhaltung ethischer Grundsätze in der Öffentlichkeitsarbeit von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern zur Aufgabe habe.

Die Entscheidung des Handelsgerichts Wien ist nicht rechtskräftig. "Österreich" hat nach STANDARD-Infos schon dagegen berufen. Das Urteil erster Instanz im Wortlaut finden Sie hier (auf der Seite des PR-Ethikats). (red, derStandard.at, 29.09.2014)