Wien - Der Strafprozess gegen frühere Manager der Kommunalkredit Austria AG (KA) beginnt am Mittwoch, 1. Oktober, im Wiener Straflandesgericht. Ex-Kommunalkredit-Vorstand Reinhard Platzer, ein weiterer Ex-Vorstand und zwei frühere Prokuristen werden von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angeklagt.

Ihnen wird - in unterschiedlicher Beteiligung - vorgeworfen, im Vorfeld der Notverstaatlichung der KA im Herbst 2008 das Verbrechen der Untreue sowie Vergehen nach dem Aktiengesetz begangen zu haben. Etwa fünf Jahre dauerten die Ermittlungen der WKStA bis zur Fertigstellung der Anklageschrift. Insgesamt wurde ursprünglich gegen 18 Beschuldigte ermittelt.

Die WKStA wird vertreten durch Staatsanwältin Beatrix Winkler. Der Anklagepunkt Untreue bezieht sich auf die Verschleierung von Verlusten in der Buchhaltung der Bank: Die KA gründete im Frühjahr 2008 eine Gesellschaft, um an diese verlustträchtige Wertpapiere auszulagern und einen Ausweis von Verlusten in der Buchhaltung der Bank zu vermeiden. Die Finanzierung dieser Gesellschaft zum Ankauf der verlustträchtigen Wertpapiere sollte durch Investmentbanken erfolgen. Diese erhielten wiederum Kredite beziehungsweise Sicherheiten von der KA, um die Finanzierung durchzuführen.

Dabei wurde im Frühjahr 2008 zum Nachteil der KA ein Verpfändungsvertrag zu nicht marktkonformen Konditionen mit einer Bank abgeschlossen (Schaden 335.000 Euro, Versuch hinsichtlich weiterer rund 3 Millionen Euro). Weiters wurde ein Kreditvertrag zu nicht marktkonformen Konditionen mit einer weiteren Bank abgeschlossen (Schaden 161.000 Euro, Versuch hinsichtlich weiterer rund 1,4 Millionen Euro). Im Herbst 2008 wurde zum finanziellen Nachteil der KA ein unbesicherter Kredit an die überschuldete und beinahe zahlungsunfähige Gesellschaft vergeben (Schaden 5,75 Millionen Euro).

Geschönte Verhältnisse

Zusätzlich wird den Angeklagten vorgeworfen, sie haben in mehreren Fällen die Verhältnisse der Gesellschaft oder erhebliche Umstände in Berichten an die Öffentlichkeit, die Gesellschafter bzw. an den Aufsichtsrat, unrichtig wiedergegeben bzw. geschönt (etwa die Erträge der KA zu hoch bzw. die Verluste zu niedrig ausgewiesen, Liquiditätseffekte von Maßnahmen falsch dargestellt, Bewertungsverluste zu gering dargestellt). Den ehemaligen Vorstandsmitgliedern wird auch vorgeworfen einen aufgrund der drohenden Gefährdung der Liquidität der KA gebotenen Sonderbericht nach dem Aktiengesetz zu spät erstattet zu haben.

Das Verfahren rund um die Ausweitung des CDS (Credit Default Swaps)-Portfolios wurde eingestellt: Die maßgeblichen Bestimmungen des Bankwesengesetzes sowie bankinterne Richtlinien wurden nicht verletzt, weshalb ein Befugnismissbrauch nicht vorliegen kann, so die WKStA. Grob fahrlässige kridaträchtige Handlungen seien ebenso nicht vorgelegen, weil unter anderem die Ausweitung des CDS-Portfolios für den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit der KA nicht kausal gewesen sei. Auch ohne die aus dieser Ausweitung entstandenen Zahlungsverpflichtungen wäre die Zahlungsunfähigkeit der KA auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten aus dem normalen Geschäft im November 2008 eingetreten.

Über die Anklage wird ein unabhängiges Schöffengericht entscheiden, Vorsitzende Richterin ist Nicole Rumpl. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der angeklagte Schaden liegt bei über 6 Mio., der versuchte Schaden bei rund 4,5 Mio. Euro. Ab 15. Oktober sollen Zeugen gehört werden.

Unmittelbar nach der Lehman-Pleite 2008 litt die ehedem noch zur Österreichischen Volksbanken AG (ÖVAG) gehörende Kommunalkredit unter massiven Liquiditätsproblemen und musste vom österreichischen Staat übernommen werden. In der Folge wurde die Bank aufgespalten, die Problem-Papiere wanderten in eine Bad Bank, die KA Finanz. Die Kommunalkredit-Rettung kostete Österreich mehr als zwei Milliarden Euro. (APA, 29.9.2014)