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Mohamed M. 2009 auf dem Weg in den Gerichtssaal.

Foto: APA/Robert Jaeger

Der bekannte Wiener Islamist Mohamed M., der bis vor kurzem in Gewahrsam türkischer Behörden war, ist wieder auf freiem Fuß. Das erfuhr DER STANDARD aus Wiener Regierungskreisen; demnach erfolgte die Freilassung Mitte August. Mohamed M. wurde im März 2013 in der Türkei verhaftet, offenbar wegen gefälschter Reisedokumente, mit denen er sich nach Syrien absetzen wollte.

Dass seine Entlassung aus türkischem Gewahrsam mit der Freilassung von 49 türkischen Konsulatsmitarbeitern aus der Geiselhaft der radikalislamischen Gruppe "Islamischer Staat" (IS) am Wochenende in Zusammenhang steht, hält man in Wien aufgrund des zeitlichen Ablaufs für "eher unwahrscheinlich". IS-Kämpfer hatten das türkische Konsulat im nordirakischen Mossul am 11. Juni gestürmt und die Mitarbeiter der Vertretung in ihre Gewalt gebracht. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte nach der Freilassung der Geiseln betont, es sei kein Lösegeld geflossen. Er hatte nach Angaben der Nachrichtenagentur Anadolu am Sonntag aber auch gesagt: "Ob es einen Austausch gab oder nicht – alle unsere 49 Bürger und Beamten sind in die Türkei zurückgekehrt."

Spekulationen

Über die Entlassung des Österreichers mit ägyptischen Wurzeln gab es bereits in den vergangenen drei Tagen zahlreiche Spekulationen in islamistischen Zirkeln. Wo sich M. derzeit befindet, ist unklar. Die Informationen über die Entlassung des Wiener Islamisten erhielten österreichische Behörden offenbar erst an diesem Mittwoch.

Mohamed M. saß wegen Bildung und Förderung einer terroristischen Vereinigung vier Jahre in Österreich in Haft. Er war unter anderem wegen Drohvideos gegen Österreich und Deutschland verurteilt worden. Noch während des Verbüßens seiner vollen Strafe veröffentlichte er radikale Schriften und später Videos im Internet. Im Herbst 2011 zog M. nach Deutschland, wo er gemeinsam mit anderen Salafisten die Gruppe "Millatu Ibrahim" gründete.

Er wurde des Landes verwiesen, weil er "mit erheblicher Intensität zu Gewalttaten" aufgerufen und die "öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland" gefährdet habe. Einer Abschiebung nach Österreich kam M. zuvor, indem er sich nach Ägypten absetzte. Im März wurde M. schließlich in der Türkei verhaftet. Die im April 2013 von Österreich beantragte Auslieferung wurde von einem türkischen Gericht aber rechtskräftig abgelehnt.

Weil er jedoch ohne gültige Papiere in die Türkei eingereist war, blieb er in Behördengewahrsam. (Stefan Binder, derStandard.at, 24.9.2014)