Klagenfurt - Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat die Finanzstrafverfahren gegen eine Reihe von Investoren, die beim Hypo-Verkauf über Tilo Berlin Geld gesetzt und nach der Übernahme der Kärntner Bank durch die BayernLB gut verdient haben, nun eingestellt. Der Verdacht der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung habe sich nicht erhärtet, stellte die Anklagebehörde fest.

Die Nachricht von der Einstellung des Verfahrens erhielten die Betroffenen in der vergangenen Woche, wie der ehemalige Chef der Industriellenvereinigung, Veit Sorger, gegen den ebenfalls ermittelt worden war, am Mittwoch auf APA-Anfrage bestätigte. "Man hat festgestellt, dass da nichts dran ist, das habe ich immer schon gesagt", betonte Sorger.

Vorwurf nicht erhärtet

Die Investoren hätten für den beim Verkauf der Hypo-Anteile an die BayernLB eingefahrenen Gewinn zu Unrecht keine Einkommensteuer gezahlt, so lautete vergangenes Jahr der Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt untersuchte, ob die Spekulationsgewinne daraus hätten versteuert werden müssen. Nach der damaligen Rechtslage waren Gewinne aus Wertpapiergeschäften einkommensteuerfrei, wenn die Papiere mindestens ein Jahr gehalten wurden. Das sieht jetzt auch die Staatsanwaltschaft so. In der Begründung für die Einstellung heißt es: "Die resümierende Gesamtbetrachtung aller verfügbaren Beweise und (Handlungs-) Umstände lässt es also unwahrscheinlich erscheinen, dass die Genussscheinzeichner (...) vorsätzlich Abgaben hinterzogen haben." Es seien auch keine weiteren Beweisquellen ersichtlich, aus denen eine Erhärtung des Tatverdachts zu erwarten seien. Daher sei das Ermittlungsverfahren einzustellen gewesen.

Tilo Berlins Investoren - unter ihnen etwa Veit Sorger - waren ab Dezember 2006 über Genussscheine bei der Kärntner Hypo eingestiegen und hatten beim Verkauf an die BayernLB im Mai 2007 hohe Gewinne gemacht. Der Kaufpreis wurde im Oktober 2007 an die Firma Berlin & Co überwiesen. Den Investoren wurden die Erlöse erst zwischen August und November 2008 weitergeleitet.

Ermittelt wurde, weil der Verdacht bestand, dass die Investoren bereits ab Oktober 2007 über die Gewinne verfügten und dass der tatsächliche Auszahlungszeitpunkt für die Steuerpflicht irrelevant sei. (APA, DER STANDARD, 25.9.2014)