Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Bedingungen für einen Wechsel des Handytarifes unter die Lupe genommen - und kommt zu einem ernüchternden Urteil: "Was bleibt, ist das Gefühl, dafür bestraft zu werden, dass man dem Unternehmen ab sofort weniger Geld pro Monat überweisen will. Kulanz ist nicht vorgesehen." Getestet wurden A1, T-Mobile, "3" und Red Bull Mobile.

Umstieg kostet

Laut VKI hat der erschwerte Umstieg System. Dies erkenne man daran, dass es dafür einen eigenen Fachausdruck gebe: "Downgrade-Sperre". Der VKI-Test - publiziert in der Ausgabe 10/2014 des Magazins "Konsument" - ergab, dass alle Anbieter sich den Umstieg auf einen billigeren Tarif zahlen lassen. A1 und red Bull Mobile verlangten 19,90 Euro, "3" und T-Mobile 49 Euro.

A1 und "3" weisen den Vorwurf der mangelnden Transparenz zurück. Die Kosten seien sehr wohl auf der Homepage veröffentlicht. "Kulanzlösungen sind üblich und möglich, sofern es die Umstände des jeweiligen Vertragsverhältnisses zulassen", so "3".

Prüfung durch Bundeswettbewerbsbehörde

Nachdem die Mobilfunker unisono in den vergangenen Monaten die Tarife - zum Teil auch für Bestandskunden - angehoben haben prüft die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) derzeit die Branche. Die erste von drei Abfragewellen ist bereits rausgegangen, derzeit werden die Antworten der Netzbetreiber gesichtet. Im Juni des nächsten Jahres soll die sehr komplexe Prüfung abgeschlossen sein, so ein Behördensprecher.

In der ersten Abfragewelle ging es unter anderem um die Gleichbehandlung von Bestands- und Neukunden sowie die Konditionen für Vertragsverlängerungen. Hausdurchsuchungen seien derzeit keine geplant, so BWB-Chef Theodor Thanner. Die BWB arbeitet bei der Untersuchung mit der Regulierungsbehörde RTR, der Arbeiterkammer und dem Verein für Konsumentenschutz (VKI) zusammen.

Übernahme von "Orange" durch "3"

Die BWB hatte bereits vor der Übernahme von "Orange" durch "3" Bedenkgen geäußert, dass dadurch der Wettbewerb leiden könnte. Zuletzt hatte die Behörde darauf hingewiesen, dass sie im europäischen Vergleich völlig unterbesetzt und unterdotiert sei und es ihr an Durchgriffsrechten fehle. (APA, 24.9. 2014)