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Gabriela Moser leitete den Korruptions-U-Ausschuss.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien - Gabriela Moser, die frühere Leiterin des Korruptionsuntersuchungsausschusses, übt Kritik an der Vorgangsweise der Justiz in den eingestellten Causen Nordbergstraße und Justiztower, in denen der Lobbyist und ehemalige FPÖ-Politiker Walter Meischberger eine zentrale Rolle spielte. Für die grüne Abgeordnete ist die Begründung der Einstellung nicht nachvollziehbar.

Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass die Wertsteigerung der Nordbergstraße von 14 Millionen Euro in zwei Monaten begründbar sei. "Das ist mir ein Rätsel", sagte Moser am Mittwoch zu derStandard.at. Aufgrund der dem U-Ausschuss vorgelegten Unterlagen lasse sich diese enorme Wertsteigerung, die der Baufirma Porr und dem Geschäftsmann Anton Kallinger zugutekam, nicht erklären.

Moser will weitere Antworten von Brandstetter

Dass zwei Personen nicht mehr vernehmungsfähig seien und deshalb der Verdacht der Untreue und des Betrugs gegen sieben Personen nicht erhärtet werden konnte, hänge auch mit der langen Verfahrensdauer zusammen, sagte Moser. Ähnliches sei schon beim Verfahren Schillerplatz passiert.

Moser will nun in einer neuen Anfrage wissen, ob Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) in den beiden Verfahren den Weisenrat eingeschaltet hat. Zudem ärgert sich Moser über die dürftigen Antworten des Ministers bei der aktuellen Anfrage. Eine Begründung für die Einstellung fehle völlig, da sei sogar Brandstetters Vorgängerin Beatrix Karl (ÖVP) auskunftsfreudiger gewesen.

Justizministerium: Keine Weisung erteilt

In den Korruptionsverfahren Nordbergstraße und Justizzentrum, in denen es um hohe Provisionen an Meischberger und Ernst Karl Plech, ehemals Aufsichtsrat der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), geht, wurden die Ermittlungen aufgrund eines Vorhabensberichts der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingestellt. Das Justizministerium habe den Bericht ausführlich geprüft und die Einstellung genehmigt, sagte eine Sprecherin am Mittwoch.

"Das Justizministerium hat keine Weisungen oder Aufträge erteilt", erklärte die Ministeriumssprecherin. Der Vorhabensbericht sei von der Korruptionsstaatsanwaltschaft der Oberstaatsanwaltschaft übermittelt und von dieser ans Justizministerium weitergeleitet worden. Inhaltliche Kommentare gebe das Justizministerium dazu nicht ab, das sei Aufgabe der Korruptionsstaatsanwaltschaft, sagte die Sprecherin.

In sogenannten "clamorösen Fällen" mit öffentlichem Interesse hat das Justizministerium das letzte Wort, es könnte etwa weitere Ermittlungen verlangen. (as/APA, derStandard.at, 24.9.2014)